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Stadtfinanzen: Duisburg und andere Städte fordern eine Umlagesenkung durch den Landschaftsverband für 2023

Foto: moerschy / pixabay.
Das System des kommunalen Finanzausgleichs sieht vor, dass aufgrund der im kommenden Jahr auf rund 760 Millionen Euro ansteigenden Schlüsselzuweisungen die an den Landschaftsverband Rheinland (LVR) zu zahlende Umlage ebenfalls stark steigt. Duisburg schließt sich daher der Forderung der davon betroffenen rheinischen Städte und Kreise an, den Umlagesatz auf maximal 14,8 Prozent abzusenken. Die aktuell schwierige finanzielle Lage der Kommunen sowie die hohen Investitionsbedarfe machen die Senkung der Umlageverpflichtung erforderlich.

Der Landschaftsverband wird auch nach der kürzlich veröffentlichten Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 – nach derzeitigem Stand – ungeplante Mehreinnahmen von über 500 Millionen Euro erhalten. Die Kommunen im Verbandsgebiet sehen daher ausreichend Spielräume, um den Umlagesatz von den derzeit in der LVR-Haushaltsplanung für 2023 enthaltenen 16,65 Prozent auf höchstens 14,8 Prozent abzusenken.

Oberbürgermeister Sören Link bekräftigt diese Forderung: „Vor allem hoch verschuldete Gemeinden wie Duisburg laufen Gefahr, sich für die Zahlung der LVR-Umlage neu verschulden zu müssen. Gleichzeitig würde dem Landschaftsverband ein Liquiditätsüberschuss entstehen. Dadurch könnte die seit Jahren erfolgreich voran getriebene Entschuldung Duisburgs von mittlerweile rund 800
Millionen Euro gefährdet werden. Ich appelliere an den LVR, in seinem Nachtragshaushalt 2023 alle Möglichkeiten zur Senkung der Umlage zu nutzen.“

Stadtdirektor und Stadtkämmerer Martin Murrack erläutert: „Angesichts der rapide steigenden Zinsen sowie der schwer zu kalkulierenden Kostensteigerungen bei der Energieversorgung sowie im Bau- und Personalbereich dürfen wir nicht in eine Neuverschuldung hineinlaufen. Der LVR hat angeboten, den Umlagesatz im Jahr 2023 um einen Prozentpunkt zu senken, was für Duisburg immer noch eine Mehrbelastung von etwa 11 Millionen Euro gegenüber dem Plan bedeutet. Eine Absenkung um 1,85 Prozentpunkte auf 14,8 ist möglich, wenn der LVR seine haushaltsrechtlichen Möglichkeiten – vor allem die Inanspruchnahme der Bilanzierungshilfe sowie den Einsatz der Ausgleichsrücklage– einsetzt.“

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Die Beschlussfassung über den Nachtragshaushalt 2023 – und damit über den Umlagesatz – erfolgt in dem zuständigen Gremium, der Landschaftsversammlung Rheinland, voraussichtlich am 31. März 2023. Bereits am 9. Dezember 2022 wird der Entwurf des Nachtragshaushalts 2023 eingebracht und in den zuständigen Fachausschüssen vor der endgültigen Beschlussfassung beraten. Davor werden die Mitgliedskörperschaften zur Höhe des Umlagesatzes angehört und können dazu Stellung nehmen.
Stadt Duisburg
Foto: moerschy / pixabay

 

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