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Digitale Arbeitszeiterfassung: Das müssen Arbeitnehmer wissen!

Schon lange nicht mehr Zeitgemäß: Arbeitszeiterfassung mit der Stempelkarte. Foto: André C. Sommer.
Ein kurzes berufliches Telefonat nach Feierabend, das Beantworten von Mails in der Freizeit oder die zusätzliche Arbeit im Homeoffice am Wochenende – aus vielen Minuten können am Ende des Monates einige Überstunden resultieren. Bis vor kurzem wurden viele Extraleistungen seitens der Arbeitnehmer nicht immer durch die Arbeitszeiterfassung dokumentiert. So haben viele Arbeitnehmer jedes Jahr einige Stunden völlig umsonst gearbeitet.

Durch ein im Jahr 2019 ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs sind Arbeitgeber in Deutschland nun verpflichtet, jede Arbeitsminute ganz genau zu dokumentieren. Dabei nutzen die meisten Unternehmen hierzulande mittlerweile ein digitales System zur Arbeitszeiterfassung. Für Arbeitnehmer hat die digitale Arbeitszeiterfassung einige Vorteile und führt zu mehr Fairness im Berufsleben. Doch was müssen Arbeitnehmer beachten, wenn sie ihre Arbeitszeiten digital einreichen wollen? Und wozu sind Arbeitgeber bei der Erfassung von Arbeitszeiten durch das neue Gesetz verpflichtet?

 
Digitale Zeiterfassungssysteme als einfache und praktische Lösung
Ganz egal, ob es sich um einen Beschäftigten in Voll- und Teilzeit, Saisonarbeit, Schichtdienst, Remote Work oder Kurzarbeit handelt – die Erfassung von Arbeitszeiten ist für gerade für mittelständische und große Unternehmen eine große Herausforderung. Umso mehr Mitarbeiter in einem Betrieb beschäftigt sind, desto mehr Daten gilt es für Unternehmer zu verarbeiten, damit Arbeitnehmer gerecht entlohnt werden. Die moderne Arbeitswelt wird vor allem durch den digitalen Wandel geprägt, so dass die naheliegendste Lösung ebenfalls eine digitale Dokumentation der Arbeitszeiten darstellt.

Durch die Online-Zeiterfassung findet man hier eine Möglichkeit, den Arbeitsalltag von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen zu erleichtern. Denn in vielen Branchen ist es mittlerweile üblich, dass Arbeitnehmer deutlich länger beschäftigt sind, als es im Arbeitsvertrag festgehalten ist. Nur eine halbe Stunde mehr Arbeitszeit pro Tag bedeutet auf den ganzen Monat gesehen eine Menge unbezahlte Arbeitsstunden, wenn diese nicht ordnungsgemäß dokumentiert werden. Durch die digitale Lösung ist es Beschäftigten möglich, ganz einfach und schnell ihre Arbeitszeit auf die Minute genau einzutragen und damit die realen Arbeitszeiten korrekt darzustellen.

 
Gerichtsurteil vom Europäischen Gerichtshof verändert die Arbeitswelt
Mit dem Gerichtsbeschluss vom 14. Mai 2019 sind Arbeitgeber in EU-Mitgliedsstaaten nun verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Angestellten ganz genau zu erfassen. Nach etwas Vorlaufzeit sind seit dem 13. September 2022 mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nun auch in Deutschland alle Unternehmen gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten aller Arbeitnehmer korrekt zu erfassen. Um diesen zusätzlichen bürokratischen Aufwand zu stemmen, haben sich viele Unternehmen für ein digitales Zeiterfassungssystem entschieden. So ist es gelungen, die Arbeitszeiten einfach und komfortabel für Mitarbeiter einzutragen.

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Die Motivation vieler Beschäftigten hierzulande ist seit dem Urteil der korrekten Arbeitszeiterfassung deutlich gestiegen. Denn oftmals haben gerade falsch abgerechnete Lohnabrechnung für Ärger im Betrieb gesorgt. Inzwischen fühlen sich fast alle Arbeitnehmer fair behandelt und können jederzeit transparent auf ihre Arbeitszeiten zurückgreifen. Dies schafft mehr Energie für das Wesentliche im Alltag, da besonders Arbeitnehmer bei beruflichen Tätigkeiten in ihrer Freizeit oder beim Remote Work nun jederzeit minutengenau entlohnt werden.

 
Exakte Erfassung für verschiedene Tätigkeiten
Die Zeitbuchung über einen digitalen Kanal hält eine Menge Vorteile bereit. So können durch digitale Systeme sämtliche Arbeitsstunden für bestimmte Tätigkeiten oder Projekte sehr genau verbucht werden. Arbeitgeber erhalten somit einen sehr guten Überblick von den Leistungen ihrer Angestellten und können die Kompetenzen im Mitarbeiterstab nach der Produktivität verteilen.
cms
Foto: André C. Sommer

 

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