Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, das von deutschen Bürgern wahrgenommen werden kann, die bei Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre, jedoch nicht älter als 69 Jahre sind und ihren Hauptwohnsitz in Duisburg haben. In der Regel erfolgt der Einsatz an zwölf Sitzungstagen im Jahr, für die die Schöffen von der/vom Arbeitgeber/in freigestellt werden. Für die Ausübung des Ehrenamtes wird eine Aufwandsentschädigung gewährt.
Duisburger Bürger, die an der Übernahme dieses Ehrenamtes interessiert sind können sich schriftlich oder online unter Angabe der Personalien und des Berufs – oder telefonisch unter 0203/283-2745 oder 0203/283-4193 bis zum 31. März bei der Stadt Duisburg, Stabsstelle für Wahlen und Informationslogistik, In den Haesen 84 47198 Duisburg melden.
Ausführliche Informationen und einen Bewerbungsvordruck sind im Internet abrufbar unter https://duisburg.de/microsites/wahlen/rubrik1/wahlarten/wahl-der-ehrenamtlichen-schoeffen.php.
Stadt Duisburg
Foto: Okan Caliskan (Activedia) / pixabay
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