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Fahrtenschreiber 2023: Nicht nur intelligenter, sondern mit größerer Kapazität

Foto: Robert Fotograf / pixabay.
Bereits seit 2006 sind die digitalen Tachografen in der Europäischen Union ein Muss – sprich sie sind gesetzlich vorgeschrieben. Die „smarten“ Tachographen ersetzten 2019 die ersten Versionen der digitalen Fahrtenschreiber und im Sommer 2021 kam es zu einer Anpassung mit der EU-Durchführungsverordnung 2021/1228. Definiert sind in dieser Verordnung die Vorgaben für die smarten Tachografen der zweiten Generation.

 
Austausch bestehender Systeme ist vorgeschrieben
In der neuen Gesetzgebung, sind nicht nur die Vorgaben für die smarten Tachografen der 2ten Generation genau vorgegeben, sondern es wird der Austausch der bestehenden Systeme durch neue vorausgesetzt. Die älteren Tachographen werden durch die smarten Fahrtenschreiber ersetzt und stellen den neuen Standard dar.

 
Die zweite Generation der smarten Tachografen
Neue und veränderte Funktionen bringt die zweite Generation der smarten Fahrtenschreiber mit sich. Die Integration der DSRC-Technologie stellt eine zentrale Änderung dar. DSRC ist die Abkürzung für „Dedicated Short Range Communication“ und durch diese Technologie können Behörden und Polizei den FleetGO Fahrtenschreiber bzw. die Daten im Nahbereich auslesen – ohne das Fahrzeug zu stoppen. Folgende Funktionen sind in den neuen smarten Tachografen (2te Generation) enthalten:

  • Erkennung der Überschreitung von Ländergrenzen / der Tachograf protokolliert dies automatisch
  • DSRC-Technologie
  • Be- und Entladen der Fahrzeuge wird registriert
  • Erweiterte Möglichkeiten zur Kopplung von Smartphone und Tachograph
  • GNSS-Genauigkeit – Feststellung der Position mit Uhrzeit und Datum
  • Kilometerstand

Erhöht wird zudem die Speicherdauer der neuen smarten Tachographen. War es notwendig, einen Intervall von 28 Tagen einzuhalten, so wurde dieser auf 56 Tage erhöht. Dadurch ist ein Wechsel auf neue Fahrerkarten notwendig, die eine entsprechende Speicherkapazität aufweisen. Zudem ermöglicht die neue Fahrerkarte gemäß der Verordnung die Speicherung von 1.624 Be-/Entladevorgängen.

 

Die Speicherung der Informationen

Sobald Unternehmen, Polizei oder Behörden den Tachograph mit einer Software auslesen, erhalten Sie unter anderem folgende Informationen:

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  • Die jüngsten Ereignisse aller Art (12 d.h. 132 Ereignisse)
  • Die jüngsten Störungen jeder Art (24 d.h. 48 Störungen)
  • Zusätzliche Daten wie den Ort des Starts und/oder die Beendigung des Arbeitstages, die der Fahrer eingegeben hat
  • Daten zur Position des Fahrzeuges

 
Der smarte Fahrtschreiber – welche Fahrzeuge müssen damit ausgestattet werden?
Für alle Fahrzeuge ist der Einbau des smarten Tachografen der 2ten Generation verpflichtend, sobald das Gesamtgewicht 2,5 Tonnen überschreitet. Somit kommt es auch zu einer Pflicht für leichte Nutzfahrzeuge. Laut der EU-Durchführungsverordnung (216/799) galt eine Grenze von 3,5 Tonnen als Pflicht für den Einbau der smarten Fahrtenschreiber der 1ten Generation. Geht es um die Nutzung des Systems, so ist diese gesetzlich für alle gewerblichen Fahrten vorgeschrieben.

 
Bis wann ist die Umrüstung vorzunehmen?
Einzubauen sind die neuen smarten Tachographen der 2ten Generation bei neu zugelassenen LKW ab dem 01. August 2023. Verpflichtend ist der Einbau für alle Nutzfahrzeuge, die ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,5 Tonnen überschreiten. Erhältlich werden die neuen Geräte vermutlich ab Frühjahr 2023 sein. Somit kann der Ein- bzw. Umbau bereits vor dem eigentlichen Stichtag erfolgen.

Von der EU-Verordnung sind genaue Stichtage festgelegt, in Bezug auf die Umrüstung der Tachographen auf die 2te Generation. Um welche Zeitpunkte es sich dabei handelt, das ist abhängig von der aktuellen Technik, die genutzt wird und dem Einsatzbereich der Fahrzeuge. Die Fahrzeuge, die bislang über einen digitalen Tachographen oder gar einen analogen Fahrtenschreiber verfügen, für die ist eine Umrüstung bis zum 31. Dezember 2024 vorgeschrieben.

Des Weiteren wird von der EU-Verordnung festgelegt, dass die Fahrzeuge, die mit einem Tachografen der ersten Generation ausgestattet sind, bis zum 21. August 2025 mit dem neuen System der zweiten Generation auszustatten sind.

 
Das Flottenmanagement profitiert von den intelligenten Fahrtenschreibern
Von den neuen intelligenten Fahrtenschreibern profitiert zudem das Flottenmanagement. Denn das Compliance-Verhalten der Fahrer*innen kann im Blick behalten werden. Die Zahl und der Schweregrad der aufgelaufenen Verstöße sind erkennbar, womit gezielt Schulungen eingeplant werden können, sodass Geldstrafen oder der Entzug von Lizenzen für den Transport vermieden werden können.
cms
Foto: Robert Fotograf / pixabay

 

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