Für die zukünftigen Jugendschöffen ist die Bewerbungsphase nun angelaufen. Bewerbungen bis zum 14. April 2023 an das Jugendamt der Stadt Duisburg, per E-Mail an jugendschoeffenwahl(at)stadt-duisburg.de oder telefonisch unter 0203 / 283-90585, zu richten. Aus den eingegangenen Bewerbungen und den Vorschlägen von Parteien und Verbänden wird im Amtsgerichtsbezirk je eine Vorschlagsliste erstellt, über die dann im Jugendhilfeausschuss der Stadt Duisburg abgestimmt wird.
Neben der Identifikation mit demokratischen Grundwerten und der Anerkennung der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland sind unabdingbare Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste u. a.: Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, Mindestalter: 25 Jahre, Höchstalter: 69 Jahre, in Duisburg wohnhaft, Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen sowie die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter (kann nur durch Richterspruch aberkannt werden) .
Ausführliche Informationen sind online abrufbar auf der der Internetseite der Stadt Duisburg, www.duisburg.de (Suchbegriff: Jugendschöffen) sowie www.schoeffenwahl.de.
Stadt Duisburg
Foto: Okan Caliskan (Activedia) / pixabay
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