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Finanzielle Unterstützung für Duisburger Einrichtungen der sozialen Infrastruktur

Foto: moerschy / pixabay.
Das Land stellt der Stadt Duisburg aus dem Stärkungspakt NRW einen Betrag in Höhe von ca. 6,59 Mio. Euro zur Verfügung. Das Geld ist zum Ausgleich krisenbedingt anfallender Mehrkosten in Folge steigender Energiepreise, einer hohen Inflation und verstärkten Inanspruchnahme sozialer kommunaler Infrastruktur in diesem Jahr gedacht. Mit dem Stärkungspakt NRW soll der Betrieb von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur aufrechterhalten werden. Gedacht sind die Mittel als Beitrag zu gestiegenen Ausgaben zum Beispiel für die Erstellung und Produktion von Informationsmaterialien, zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Einrichtungen (wie Miet- und Mietnebenkosten, Strom- und Heizkosten, Müllentsorgung, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Handschuhe und Masken). Es besteht auch die Möglichkeit zusätzliche Personalstellen zu finanzieren.

Förderfähig sind nach den Richtlinien des Landes NRW krisenbedingte Mehrausgaben im Jahr 2023 zum Beispiel der Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, „Kälte-/Wärmebusse“, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Schutzräume für Alkohol und Drogen konsumierende Personen, medizinische Versorgungsangebote für Personen ohne festen Wohnsitz oder ohne Krankenversicherungsschutz, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs etc., aber auch Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke in den Quartieren/Stadtteilen („Stadtteilwohnzimmer“, „Wärmeräume“).

Adressaten der Unterstützungsleistungen und somit antragsberechtigt sind beispielsweise Träger der Freien Wohlfahrtspflege, Kirchen- und Moscheegemeinden, Integrationszentren und -agenturen, Verbände, Vereine und Stiftungen. Zusätzlich können in Härtefällen (zur Vermeidung von Überschuldungen, Energiesperren und Wohnungsverlusten) Einzelfallhilfen gewährt werden.
Somit können auch konzeptionelle Ansätze zur Gewährung dieser Einzelfallhilfen eingereicht werden. Duisburger Einrichtungen der sozialen Infrastruktur können eine Bedarfsanmeldung per E-Mail an staerkungspakt@stadt-duisburg.de bzw. per Post an Stadt Duisburg, Amt für Soziales und Wohnen – 50-11-Stärkungspakt -, Schwanenstraße 5-7, 47051 Duisburg richten.

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Das Formular für die Bedarfsanmeldung, die Förderrichtlinie und ergänzende Begleitinformationen sind auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw zu finden. Für Rückfragen steht ebenfalls die genannte E-Mail-Adresse staerkungspakt@stadt-duisburg.de zur Verfügung.
Stadt Duisburg
Foto: moerschy / pixabay

 

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