Immer wieder berichten Verbraucherinnen und Verbraucher von unbekannten Kontoabbuchungen, auch durch ausländische Firmen mit Sitz in zum Beispiel Polen oder Zypern. Manchmal handelt es sich um einmalige, manchmal um wiederholte Belastungen des Kontos. Die anfangs unauffälligen Beträge von zum Beispiel 1,95 Euro steigern sich mit der Zeit auf bis zu 70 Euro. Oft wird das Geld unbemerkt über mehrere Monate hinweg eingezogen. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) erklärt, wie Betroffene sich wehren können.
Der wichtigste Tipp: Abbuchungen nicht ignorieren und schnell handeln
Unbekannte Abbuchung: Wie schütze ich mich?
- Prüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge, mindestens alle 14 Tage.
- Wenn Sie vermuten, dass Ihre Daten missbräuchlich verwendet werden, setzen Sie sich mit Ihrer Bank in Verbindung. Unter Umständen müssen Sie Konto und Karte sperren lassen.
- Erstatten Sie eine Anzeige bei der Polizei.
- Mit dem sogenannten Chargeback lassen sich unrechtmäßige Kreditkartenzahlungen rückbuchen. Kontaktieren Sie hierfür Ihre Bank. Wichtig: Sie müssen einen schriftlichen Klärungsversuch mit der Firma nachweisen können.
- Bei einem Streitfall mit Ihrer Bank oder wenn diese das Chargeback-Verfahren ablehnt, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Auf seiner Webseite gibt das EVZ einen Überblick über anerkannte Banken-Schlichtungsstellen. Für ausländische Banken ist das FIN-NET zuständig.
- Bei Problemen mit einem Unternehmen aus einem anderen EU-Land, Island oder Norwegen hilft das Europäische Verbraucherzentrum kostenlos. Kontaktieren kann man es online über ein Kontaktformular auf www.evz.de (gelber Button mit der Aufschrift „kostenlose Hilfe“).
Zahlungsabwickler und vergessene Abonnements
Manche Unternehmen übertragen den Kundenservice oder die Zahlungsabwicklung an Dienstleister. Nehmen wir an, Sie waren im Urlaub und haben an der Tankstelle oder im Restaurant mit der Karte bezahlt. Wenn Sie später einen fremden Namen in Ihren Kontoauszügen finden, ist das nicht immer ungewöhnlich. Prüfen Sie, ob die Zahlung nicht doch von Ihnen stammen könnte. Übrigens werden Beträge oft zeitversetzt abgebucht.
Denken Sie zudem an Ihre Abonnements. Einige verlängern sich nach einem Jahr automatisch. Auch daher könnte eine unbekannte Abbuchung rühren. Auf seiner Webseite stellt das EVZ Texte bereit, mit denen man Abonnements ganz einfach kündigen kann.
Abbuchungsfehler mit dem Verkäufer klären
Neben diesen berechtigten Abbuchungen kommt es immer wieder zu fehlerhaften. Zum Beispiel, wenn Geld für einen bereits gekündigten Vertrag eingezogen wird, ein Kaufpreis doppelt berechnet oder schlichtweg eine falsche Summe abgezogen wird. Kontaktieren Sie das Unternehmen! In den meisten Fällen lässt der Fehler sich schnell und einfach beheben und Sie bekommen das zu viel bezahlte Geld erstattet.
Vorsicht vor Datenklau und Abofallen
Vielleicht haben Sie einmal auf einer Webseite Ihre Kreditkartendaten angegeben, um an einem Gewinnspiel teilzunehmen, einen Film zu streamen, einen Datingdienst zu nutzen oder pornografische Inhalte zu konsumieren. Immer wieder kommt es vor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher an unseriöse Anbieter gelangen und in eine Abofalle rutschen. Erst später bemerken sie, dass sie ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen haben sollen.
Oft fehlen auf diesen Webseiten die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen, insbesondere darüber, wer die Seite betreibt. Preise und Vertragslaufzeiten sind nicht transparent dargestellt. Häufig wird gegen die sogenannte Button-Lösung verstoßen. Das bedeutet, dass Schaltflächen nicht deutlich genug mit zum Beispiel „jetzt kostenpflichtig abonnieren“ beschriftet sind. Ist ein Bestell-Button nicht richtig gekennzeichnet, kommt kein wirksamer Vertrag zustande. Kundinnen und Kunden sind nicht zur Zahlung verpflichtet.
Ein Beispiel aus der Beratungspraxis des EVZ
Ein Verbraucher verliert sein Smartphone. Online stößt er auf eine spanische Firma, die verspricht, es in nur wenigen Minuten wiederzufinden. Der Verbraucher bucht einen sogenannten Tagessuchauftrag für 50 Cent. In Wahrheit handelt es sich dabei um eine Testversion. Kündigt man diese nicht sofort, entsteht automatisch ein Abo. Seither werden dem Verbraucher rund 40 Euro pro Monat abgebucht.
Betrüger erschleichen sich Kreditkartendaten
Natürlich können unbekannte Kontoabbuchungen auch durch Betrug entstehen. Die Maschen sind oft sehr glaubhaft gestrickt. In SMS-Nachrichten oder E-Mails geben sich die Betrüger beispielsweise als Paketlieferdienst aus und beziehen sich auf eine getätigte Bestellung. Sie fordern Opfer auf, die Postadresse zu bestätigen und eine angebliche Zollgebühr zu bezahlen. Prüfen Sie solche Nachrichten genau und geben Sie keinesfalls Ihre Kreditkartendaten an!
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Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
c / o Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V.
Foto: Proxima Studio (stock.adobe.com) / Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ)
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