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Grundsteuer ab 2023: Stadt Duisburg verschickt mehr als 130 000 Grundsteuerbescheide

Foto: moerschy / pixabay.
Die verbesserte Haushaltslage macht es möglich: Duisburger können durch niedrigere Grund- und Gewerbesteuern entlastet werden. Der Rat der Stadt Duisburg hat hierzu in seiner Sitzung am 9. Februar 2023 die Senkung der Hebesätze ab dem 1. Januar 2023 für die Grundsteuer (bisher 855 Prozent, neu 845 Prozent) und die Gewerbesteuer (bisher 520 Prozent, neu 515 Prozent) beschlossen. Der Versand der entsprechenden Gewerbesteuerbescheide erfolgte bereits Ende März. Die Arbeiten hinsichtlich der Grundsteuer sind nun ebenfalls weitestgehend abgeschlossen und der Versand, der auf dem verminderten Hebesatz basierenden Grundsteuerbescheide erfolgt in den nächsten Tagen.

„Duisburg ist nicht mehr überschuldet, die Haushaltsdisziplin hat sich gelohnt. Für die Bürger startet deshalb ab heute ein Entlastungsprogramm, das wir uns mit unserem großen Einsatz in den vergangenen Jahren hart erarbeitet haben“, sagt Oberbürgermeister Sören Link. Stadtdirektor Martin Murrack ergänzt: „Auch wenn die finanzwirtschaftliche Lage für die Kommunen aktuell nicht einfach ist – und gerade durch den jüngst geschlossenen Tarifkompromiss nochmals herausfordernder geworden ist – der Duisburger Haushaltsplan war und ist solide kalkuliert. Die Umsetzbarkeit der beschlossenen Hebesatzsenkungen ist daher in jedem Fall gesichert.“

Die Grundsteuerbescheide ab 1. Januar 2023 basieren nach wie vor auf der bisherigen Rechtslage und stehen nicht mit der Grundsteuerreform 2025 in Verbindung. Erfahrungsgemäß wird die telefonische Erreichbarkeit des Fachbereichs der Stadtverwaltung in den ersten Tagen nach Versand der Grundsteuerbescheide wegen der erwarteten Vielzahl von Anfragen eingeschränkt sein. Ebenso kann es bei der Bearbeitung von schriftlich geäußerten Anliegen zu Verzögerungen kommen. Hierfür bittet die Verwaltung schon jetzt um Verständnis.
Stadt Duisburg
Foto: moerschy / pixabay

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