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Stadt Duisburg informiert zum Umgang mit Wildtieren

Igel. Foto: Anna Bondarenko / pexels.
Die Untere Naturschutzbehörde im Umweltamt der Stadt Duisburg weist zusammen mit der Feuerwehr Duisburg, dem städtischen Veterinäramt sowie der Tierklinik am Kaiserberg und der Tierrettung „Schütz“ die Bürger darauf hin, keine Wildtiere wie junge Vögel, Tauben, Elstern, Krähen, Mäuse, Ratten oder Igel aufzusammeln und zum Tierarzt zu bringen.

In den letzten Wochen haben vermehrt Bürger scheinbar hilflose oder vermeintlich verletzte Wildtiere aufgenommen und zur tierärztlichen Versorgung gebracht. Diese Tiere benötigen in den meisten Fällen keine menschliche Hilfe und können in ihrer natürlichen Umgebung besser versorgt werden.

„Obwohl dies aus einer guten Absicht geschieht, kann es für die Tiere tatsächlich nachteilig sein. Wildtiere, insbesondere junge Vögel und Igel, sind in der Lage, sich selbstständig zu versorgen und sind oft nicht so hilflos, wie es den Anschein haben mag. Die Elterntiere kümmern sich in den meisten Fällen um ihre Nachkommen und leisten die notwendige Fürsorge. Indem Menschen diese Tiere aufsammeln, aus ihrer gewohnten Umgebung nehmen bzw. vom Familienverband trennen, wird ihre Überlebensfähigkeit beeinträchtigt. Stattdessen sollten Wildtiere in ihrer natürlichen Umgebung belassen und ggf. aus dem Nest gefallene Jungvögel in das Nest zurück oder zum Schutz vor Katzen etc. auf einen Ast oder in einen Strauch gesetzt werden“, so Dr. Randolph Kricke, Artenschutzbeauftragter der Stadt Duisburg.

Unter Umständen ist auch in Kauf zu nehmen, dass Wildtiere, insbesondere junge und unerfahrene Tiere, durch Unfälle, Krankheiten oder Beutegreifer zu Tode kommen. Dementsprechend sollte man – so schwer es im Einzelfall sein mag – der Natur ihren Lauf lassen und sich als Mensch nicht einmischen. In vielen Fällen sind die Tiere jedoch nicht wirklich in Not.

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In Duisburg und in der näheren Umgebung gibt es nur sehr wenige, auf die Aufnahme von Wildtieren spezialisierte Auffangstationen. Sowohl die Tierklinik als auch die geringen ehrenamtlichen Kapazitäten in diesen Stationen sind insbesondere jetzt zur Brut- und Setzzeit angesichts der großen Anzahl an Wildtieren, die von Bürgern aus augenscheinlich guten Gründen aufgenommen wurden, vollkommen ausgeschöpft.

Mit dem Bundesnaturschutz- und dem Bundesjagdgesetz gibt es auch gesetzliche Bestimmungen, die zum Beispiel im Falle von jagdbaren Arten das Aufsammeln und das Entfernen von Wildtieren aus ihrem Lebensraum unter Strafe stellen.
Stadt Duisburg
Foto: Anna Bondarenko / pexels

 

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