Über die Spielstätten einer Kette lagen zahlreiche Beschwerden vor. So sollen dort keine Ausweiskontrollen und Abfragen erfolgt sein, die zur Spielsuchtbekämpfung aus glücksspielrechtlichen Gründen zwingend vorgegeben sind. Hierbei handelt es sich um einen gravierenden und gewerberechtlich relevanten Verstoß. Gerade die Betreiber solcher konzessionierten Spielstätten haben eine besondere Sorgfaltspflicht und sind gehalten, ihre wirtschaftlichen Interessen hinter dem Schutz von Spielsüchtigen zurückzustellen.
Bei den durchgeführten Durchsuchungen wurden Geldspielgeräte ausgelesen und Daten beschlagnahmt, die nun ausgewertet werden. Nach der Analyse wird entschieden, welche ordnungsrechtlichen Maßnahmen die Betreiberin erwartet. Hier sind von der Einleitung von Bußgeldverfahren bis zum Widerruf der Erlaubnisse Maßnahmen denkbar. Da zumindest der technische Anschluss der einzelnen Betriebe an das Spielersperrsystem mittlerweile vorliegt, wurde von einer sofortigen Schließung abgesehen.
Ziel des Glücksspielstaatsvertrages ist es, das Entstehen von Glücksspiel-sucht zu verhindern oder zumindest zu erschweren und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen.
Das Bürger- und Ordnungsamt geht den zahlreich eingehenden Beschwerden zu Verstößen gegen den Spielerschutz nach und intensiviert die Überwachung von Spielstätten.
Die Stadt Duisburg hat sich zum Ziel gesetzt, gegen illegale Angebote rigoros vorzugehen und damit die von Glücksspielsucht betroffenen Personen zu schützen.
Stadt Duisburg
Foto: Carl Raw / unsplash
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