Die kostenlose Sperrgutsammlung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg holt ab dem 29.01.2024 das angemeldete Sperrgut aus privaten Haushalten getrennt nach Materialbeschaffenheit ab, um eine effizientere Entsorgung sicherzustellen. Dabei sind die Wirtschaftsbetriebe auf die Unterstützung der Duisburger Bürgerinnen und Bürger bei der Bereitstellung angewiesen.
Nach wie vor muss das angemeldete Sperrgut am Abfuhrtag bis 6.30 Uhr gut sichtbar an einer geeigneten Stelle an den Straßenrand gestellt werden. Die Stelle muss mit dem Abfallsammelfahrzeug erreichbar und ebenerdig sein. Da das Sperrgut von Hand verladen wird, darf die Länge der Gegenstände maximal 2 m betragen.
Was ändert sich? Seit dem 29. Januar 2024 müssen die sperrigen Einrichtungsgegenstände voneinander getrennt nach Elektro-/ Metallgegenständen, Gegenständen aus Holz und sonstiges Sperrgut an der Straße bereitgestellt werden.
Bei der Entsorgung sind die elektrischen Bestandteile, sofern sie demontierbar sind, separat anzumelden. Es ist zum Beispiel der Schrank als Sperrgut, die demontierte LED-Beleuchtung als Elektrogegenstand anzumelden. Ist der elektrische Bestandteil fest eingebaut und nur schwer zu demontieren, ist das Gesamtprodukt ein Elektroaltgerät, zum Beispiel Spiegelschrank mit Beleuchtung.
Wichtig: Die Abholung der drei Abfallfraktionen (Elektro-/ Metallgegenständen, Gegenständen aus Holz und sonstiges Sperrgut) erfolgt durch separate Fahrzeuge, daher kommt es über den Tag verteilt zu zeitlich versetzten Einsätzen bei der Abfuhr.
Anmeldung: Termine können telefonisch unter (0203) 283 – 5000 von montags bis freitags von 7.00 – 17.00 Uhr, online unter www.wb-duisburg.de/sperrgut_anmelden oder über die WBD-App vereinbart werden. Wer das Sperrgut sofort loswerden möchte, kann es auch kostenfrei an allen vier Recyclinghöfen abgegeben.
Wirtschaftsbetriebe Duisburg
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg entsorgen nicht nur den Abfall oder reinigen die Straßen, sondern sind auch für das Abwasser der Stadt verantwortlich und bauen oder reparieren Straßen und Brücken. Die Pflege städtischer Spielplätze, städtischer Grünanlagen oder der städtischen Friedhöfe gehören ebenfalls zu den Aufgaben der Wirtschaftsbetriebe. Als Anstalt des öffentlichen Rechts gehören die Wirtschaftsbetriebe Duisburg zu den wichtigsten Unternehmen der Stadt.
Aufgaben:
- Abfallentsorgung
- Stadtreinigung
- Stadtentwässerung
- Planung und Unterhaltung der Spielplätze
- Betrieb der städtischen Friedhöfe und des Krematoriums
- Pflege der Grünflächen, Parks und Botanischen Gärten
- Pflege der gesamten städtischen Infrastruktur wie Straßen, Wege, Plätze, Brückenbauwerke, Parkleitsysteme und Verkehrssignalanlagen
- Hochwasserschutz, Gewässerunterhaltung und Gewässerentwicklung
- Außerdem sind die Wirtschaftsbetriebe auch als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung anerkannt
Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR (WBD)
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