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Weihnachtsgeld im Februar: NGG-Tipp für Gastro-Beschäftigte in Duisburg

Nicht nur im Schaltjahr ein Stichtag: „Der 29. Februar markiert dieses Jahr die letzte Möglichkeit, das noch nicht ausgezahlte Weihnachtsgeld vom Chef zu fordern. Den sollten Angestellte im Gastgewerbe also nicht einfach vom Kalender abreißen, sondern besser fett markieren", so Karim Peters von der NGG Nordrhein. Foto: Florian Göricke / NGG.

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