Alle Duisburger sind aufgefordert, in einem schriftlichen Antrag Einzelkünstler, freie Gruppen, Initiativen, Vereine, Verbände etc. zu benennen, die für den Preis prädestiniert sind. Eigenbewerbungen bleiben unberücksichtigt. Die Auswahl trifft ein hierfür einberufenes Gremium.
Der mit 2500 Euro dotierte Preis soll an eine natürliche Person bzw. Personenvereinigung vergeben werden, die bzw. deren Mitglieder in Duisburg wohnen oder arbeiten. Auszuzeichnen sind besonderes Engagement um die positive Gestaltung des Miteinanders der Nationen in unterschiedlichen Kulturbereichen ebenso wie die gesellschaftskritische Beteiligung am Prozess des Zusammenlebens. Es können Kulturschaffende aus den Sparten Bildende Kunst, Film/Video, Fotografie, Literatur, Musik, Tanz, Theater, sowie soziokulturelle und multikulturelle Projekte prämiert werden.
Vorschläge können bis spätestens 30. Juni 2024 bei den Kulturbetrieben Stadt Duisburg, Kulturbüro, Neckarstraße 1, 47051 Duisburg (E-Mail: c.bohndorf@stadt-duisburg.de, Telefon: 0203/283 62269) eingereicht werden. Dazu wird eine detaillierte Darstellung zu Inhalt, Zielsetzung und eventuellen Kooperationsbeziehungen der kulturellen Leistung (Beschreibung max. 1 DIN A4-Seite), der Name, die Adresse und ein kurzer Lebenslauf des Kunstschaffenden und eine Begründung der Preiswürdigkeit benötigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Grundsätze über die Verleihung des Fakir Baykurt Kulturpreises und weitere Informationen können auf der Homepage des Kulturbüros eingesehen werden.
Stadt Duisburg
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