Handwerksbetriebe und Bauunternehmen, und damit die Beschäftigten, sollen selbst alte Häuser auf Asbest prüfen
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Der Gewerkschafter versteht nicht, wie es dazu kommen konnte. An sich waren sich im vorausgegangenem „Asbestdialog“ Baugewerbe, Wohnungswirtschaft, Berufsgenossenschaft, Gewerkschaft und Politik einig, dass für vor 1993 erstellte Häuser, von da an galt ein Verbauungsverbot von Asbest, bei einer Sanierung Bauherren für eine umfassende Prüfung auf gefährliche Stoffe verantwortlich sind. „Dahinter steckt wohl die Befürchtung, dass die energetische, familiengerechte oder altersgerechte Sanierung für viele Großimmobilienbesitzer zu teuer wird und sie lieber die Hände davon lassen statt den dringenden Wohnraum zu schaffen.“ Burckhardt erinnert daran, dass die IG BAU schon lange eine KfW-Förderung für Häusersanierungen fordert, die gerade für Familien den Traum vom Eigenheim durch Abfederung der Asbestsanierungskosten ermöglichen soll.
Die IG BAU hatte erst im vergangenen Jahr eine Asbest-Charta herausgegeben. Unter anderem wird darin ein Asbest-Gebäudepass sowie ein Asbest-Kataster gefordert. Zudem sollte es Sanierungs- und Abwrack-Prämien für Asbest-Häuser geben. Auch die Arbeitsschutzkontrollen sollten intensiviert werden. „Mit der Gesundheit, und bei Asbest muss man auch sagen mit dem Leben, der Beschäftigten ist nicht zu spaßen. Ich appelliere auch an die Bundesländer, die im Bundesrat diesen Vorstoß noch stoppen können“, sagt Burckhardt abschließend.
Nach Schätzungen sterben Jahr für Jahr etwa 1500 Menschen an den Folgen von Asbest, viele davon frühere Handwerker, noch mehr wahrscheinlich ambitionierte Heimwerker. Noch immer stecken Millionen Tonnen asbesthaltiger Baustoffe in den Gebäuden, nicht nur in den bekannten Eternitplatten, sondern auch in Fensterkitt, Fliesen- und Teppichklebern, Rohren, Putz oder Estrich.
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)
Foto: Klaus Hausmann / pixabay
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