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Keine Deponie auf Halde Lohmannsheide: BUND klagt gegen Planfeststellungsbeschluss

  • Grundwassergefährdung durch Altlasten aus der Vornutzung
  • Fehlende Alternativenprüfung für Deponierung und Missachtung der Umweltschäden
  • Sanierungsgebot, statt Augen zu und Giftbrühe abpumpen

Das gelände der Halde Lohmannsheide in Duisburg. Foto: Dario Deilmann / BUND.
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Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) hat beim Oberverwaltungsgericht des Landes NRW fristgerecht Klage gegen den von der Bezirksregierung Düsseldorf erlassenen Planfeststellungsbeschluss zur Deponie auf der Halde Lohmannsheide eingereicht. Diese Halde befindet sich im Nordwesten Duisburgs in unmittelbarer Nähe zum Moerser Stadtgebiet.

Bei der Planung der neuen Deponie handelt es sich um einen handfesten Umweltskandal. Die Halde Lohmannsheide war zunächst eine Nass-Auskiesungsfläche und wurde dann als Deponie unter anderem für wassergefährdende Abfälle aus Industrie und Haushalten genutzt. Ohne eine Abdichtung dieser Deponie wurde in den 80er Jahren darauf eine Bergehalde errichtet, die jedoch nie komplett verfüllt wurde. Auf dieser nicht sanierten Altlast soll jetzt eine neue Deponie gebaut werden. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit der Anwohner.

Kerstin Ciesla, stellvertretende Landesvorsitzende des BUND aus Duisburg erklärt: „Wir jammern nicht, wir klagen. Durch das geplante Gewicht der Deponie besteht die Gefahr der Verpressung und Verschiebung von umweltgefährlichen und wasserschädlichen Stoffen ins Grundwasser. Gesundheitsschutz für die Bevölkerung muss unseres Erachtens nach bedeuten, dass die Fläche zunächst saniert wird, statt eine Deponie zu genehmigen und wie im letzten Jahrhundert auf das Abpumpen von Schadstoffen zu setzen“.

Philipp Schulte, Rechtsanwalt des BUND im Verfahren ergänzt: „Dieses Vorhaben, bei dem auf eine riesige Altlastenfläche gleich neben dem Rhein einfach immer mehr Abfälle geschichtet werden sollen, ist offensichtlich rechtswidrig. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die vielen berechtigten Einwände im bisherigen Verfahren nicht ernst genommen, so dass wir uns nun an das Oberverwaltungsgericht wenden müssen.“

Naphthalin und Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) waschen bis heute in das Grundwasser aus und sind als breite Schadstofffahnen in den Unterlagen dokumentiert. Gesundheitsschutz sieht nach Ansicht des BUND anders aus.

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Der BUND hat eine große Bevölkerungsgruppe aus Duisburg und Moers hinter sich, die sich den Gefahren des zusätzlichen Lärms und der Luftschadstoffe durch die Anlieferung und Deponierung bewusst sind und das Risiko für das Grundwasser kritisch betrachten.

Siehe auch https://bund-duisburg.de/themen-und-projekte/keine-deponie-lohmannsheide/
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Foto: Dario Deilmann / BUND

 

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