Der Planungsausschuss des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät in seiner Sitzung am 13. November über die 1. Änderung des Regionalplans Ruhr. Es geht um den Ausbau der Windenergie im Ruhrgebiet, der durch die Ausweisung von neuen Flächen im Regionalplan vorangetrieben werden soll. Ziel ist es, die Versorgungssicherheit der Region mit erneuerbaren Energien als heimischem Energieträger zu erhöhen, regionale Wertschöpfung zu ermöglichen und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Anlass sind neue rechtliche Regelungen auf Bundes- und Landesebene, die eine Vergrößerung der Flächen für die Windenergienutzung zum Ziel haben.
Konkret müssen in den Regionen Nordrhein-Westfalens durch die regionalen Planungsträger zeitnah flächenbezogene Mindestwerte erreicht werden. Nur dann ist eine geordnete räumliche Entwicklung beim Ausbau der Windenergie auch dauerhaft planungsrechtlich gesichert. Der Entwurf der 1. Änderung des Regionalplans Ruhr sieht eine Flächenkulisse von etwa 2.690 Hektar für den Windenergieausbau vor. Da die Kernruhrgebietsstädte aufgrund ihres hohen Siedlungsflächenanteils nur über ein eingeschränktes Potenzial für den Windenergieausbau verfügen, befindet sich der überwiegende Teil der 113 Flächen im Ballungsrandbereich des Ruhrgebiets.
In der nächsten Sitzung der RVR-Verbandsversammlung am 13. Dezember soll der Aufstellungsbeschluss für die Änderung gefasst werden. Ab Januar ist dann ein vierwöchiges Beteiligungsverfahren geplant, in dem sowohl für Behörden und Verbände als auch für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zur Stellungnahme besteht. Bereits jetzt können die Planunterlagen auf der Seite des Ruhrparlaments unter http://www.ruhrparlament.de eingesehen werden.
Regionalverband Ruhr (RVR)
Der Regionalverband Ruhr (RVR) wurde am 5. Mai 1920 als Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk (SVR) gegründet und hat somit im Jahr 2020 sein 100-jähriges Bestehen gefeiert. Sein erster Verbandsdirektor Robert Schmidt (1869-1934) gilt als der Vater der Regionalplanung. Er legte bereits 1912 einen Generalsiedlungsplan für das Ruhrgebiet vor, der später Grundlage für die überörtliche Planung von regionalen Grünzügen, Verbandsstraßen wie dem Ruhrschnellweg und den Revierparks werden sollte. Seit 2011 ist Karola Geiß-Netthöfel Regionaldirektorin des Verbandes.
Die gesetzliche Zuständigkeit des Verbandes für die Landesplanung fürs Ruhrgebiet wurde 1975 eingeschränkt, als Staatliche Regionalplanung jedoch 2009 zurück übertragen. Damit endete die drei Jahrzehnte dauernde planerische Dreiteilung des Ruhrgebiets (auf die Regierungsbezirke Düsseldorf, Münster und Arnsberg). Verbunden mit Änderungen des Gesetzes über den Verband änderte sich auch sein Name: 1979 wurde der SVR in Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) umbenannt, seit 2004 heißt der Verband Regionalverband Ruhr (RVR). Das Jubiläumsjahr 2020 war gleichzeitig das Jahr, in dem zum ersten Mal das Ruhrparlament von den Bürgern der Metropole Ruhr direkt gewählt wurde.
Rund 480 Mitarbeiter des Regionalverbandes Ruhr (RVR) planen und entwickeln die Region, managen Infrastrukturprojekten wie Route Industriekultur und Emscher Landschaftspark, das regionale Radwegenetz sowie Wald- und Grünflächen.
Regionalverband Ruhr (RVR)
Foto: Grzegorz Gorniak / unsplash
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