Sozialleistungsbetrüger und kriminelle Machenschaften
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In Duisburg lag der Fokus auf einer Dienstleistungsfirma mit möglichen Scheinarbeitsverhältnissen für Zuwanderer aus Südosteuropa und dem damit verbundenen Zugang zu Sozialleistungen.
„Wir wehren uns mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen die Einwanderung in unsere Sozialsysteme. Wir werden keinen Millimeter nachgeben und immer wieder mit konzertierten Aktionen gegen diese betrügerischen Machenschaften vorgehen. Gleichzeitig erwarte ich aber auch vom Bund, dass er endlich seiner Verantwortung gerecht wird und gesetzliche Regelungen trifft, um diesem kriminellen Geschäftsmodell ein Ende zu bereiten“, sagt Oberbürgermeister Sören Link.
Während der Zoll eine Betriebsprüfung vornahm, kontrollierten der städtische Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes und die Ausländerbehörde die insgesamt 62 bei dem Unternehmen angestellten Mitarbeitenden an deren Wohnanschriften. Weitere Unterstützung erfolgte unter anderem durch Ermittlungseinheiten der Bundesagentur für Arbeit und des Jobcenters Duisburg, durch zugelassene Dolmetscher und die Stabsstelle Sozialleistungsbetrug der Stadt Duisburg.
Bei der Betriebsprüfung fanden sich keinerlei Unterlagen, wie beispielsweise Eingangs- und Ausgangsrechnungen vom Firmeninhaber oder Steuerberater, die auf eine echte Tätigkeit der Firma hindeuten. Auch die Tatsache, dass augenscheinlich ein Großteil der gemeldeten Arbeitnehmer sich gar nicht in Duisburg aufhalten, erhärtet den Verdacht, dass die Firma, die seit dem 18. Oktober 2023 als Unternehmen gemeldet ist, wirtschaftlich am Markt nicht aktiv ist. Derzeit wird davon ausgegangen, dass es sich um sogenannte Scheinarbeitsverhältnisse handelt, die geschlossen wurden, um den EU-Freizügigkeitsanspruch zu begründen und zugleich aufstockendes Bürgergeld zu beziehen.
Sollte sich der Verdacht der Scheintätigkeit bestätigen, ist davon auszugehen, dass dem Jobcenter Duisburg ein Schaden von monatlich etwa 122.000 Euro entstanden sein könnte. Die Prüfungen dauern noch an. Gleiches gilt für die durch die Ausländerbehörde vorzunehmende Prüfung des möglichen Nichtbestehens oder des Verlustes des Freizügigkeitsrechtes.
Stadt Duisburg
Foto: Hauptzollamt Duisburg (Archivbild)
Stadt Duisburg
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