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Bundestagswahl am 23. Februar 2025 – Zahlen, Daten, Fakten

Wahlzettel-Muster. Quelle: Stadt Duisburg.
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Am Sonntag, 23. Februar, findet von 8 bis 18 Uhr die Wahl zum Bundestag statt. Die Stadt Duisburg ist dazu in 323 Wahlbezirke an 171 Standorten eingeteilt. Zusätzlich wurden für die Bundestagswahl 125 Briefwahlbezirke eingerichtet (20 mehr als zur Bundestagswahl 2021). Die Auszählung der Briefwahlstimmen erfolgt an zwei Standorten (Gesamtschule Duisburg-Süd in Großenbaum und Erich-Kästner-Gesamtschule in Homberg).

Das jeweils zuständige Wahllokal wurde allen Wahlberechtigten mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt. Im Internet findet man das Wahllokal unter https://wahlergebnis.duisburg.de/ oder unter https://briefwahl.duisburg.de/.

Für die Besetzung der Wahlvorstände in den Wahllokalen wurden rund 4.000 ehrenamtliche Helfer einberufen.

Insgesamt sind 312.461 Duisburger für die Bundestagswahl wahlberechtigt. Hiervon sind 160.666 Frauen, 151.773 Männer, zwölf Diverse und zehn Personen ohne Geschlechtsangabe wahlberechtigt.

 
Wahlberechtigung für die Bundestagswahl
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs.1 GG,

  • die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sin

Man muss in der Regel also seit dem 23.11.2024 in der Bundesrepublik Deutschland  eine  Wohnung  innehaben  oder  sich  gewöhnlich  aufhalten.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis seiner Gemeinde/Stadt eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

 
Wählerverzeichnis und Wahlbenachrichtigungen
Das Wählerverzeichnis wurde zum Stichtag 12. Januar 2025 erstellt, sodass ab dem 28. Januar 2025 die Wahlbenachrichtigungen versandt werden konnten.

Sollten Wahlberechtigte ihren Hauptwohnsitz in der Zeit zwischen dem 13. Januar bis 2. Februar 2025 von Duisburg in eine andere Stadt oder umgekehrt verlegt haben, bleiben sie in dem Wählerverzeichnis ihrer ursprünglichen Wohnanschrift gemeldet, es sei denn, sie haben die Aufnahme in das Wählerverzeichnis ihrer Zuzugsgemeinde beantragt.

Sollten Personen wahlberechtigt sein, jedoch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, so können sie dennoch an der Wahl teilnehmen. Für die Stimmabgabe am Wahltag selbst genügt der Personalausweis oder Reisepass. Wer sich nicht sicher ist, in welches Wahllokal er/sie muss, kann diese Information unter https://wahlergebnis.duisburg.de („Wahl zum Deutschen Bundestag“ und dann unter „Mein Wahllokal“) abrufen oder bei Call Duisburg unter der Rufnummer 0203/94000 erfragen.

 
Briefwahl

Die bisher gestellten Briefwahlanträge belaufen sich auf 78.761 (Stand 17.2. 10 Uhr).
Seit dem 13. Januar 2025 gibt es die Möglichkeit der Briefwahl. Briefwahlunterlagen können mündlich (nicht telefonisch), schriftlich, per Mail oder elektronisch (Internet: briefwahl.duisburg.de bzw. per QR-Code) beantragt werden. Bitte beachten: das Onlinewahlscheinportal wurde am Mittwoch, 19. Februar,um 18 Uhr abgeschaltet.

Darüber hinaus wurden sowohl zentral im Wahlzentrum In den Haesen als auch in allen Duisburger Bezirksämtern Briefwahlstellen eingerichtet. In allen Briefwahlstellen ist nicht nur die Beantragung der Briefwahl möglich, sondern es kann nach entsprechender Beantragung direkt vor Ort die Stimmabgabe erfolgen.

Briefwahlanträge werden bis einschließlich Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr entgegengenommen. Ausschließlich bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung werden sie noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beim Wahlamt, In den Haesen 84, DU-Homberg entgegengenommen.

Wer seine Briefwahlunterlagen bis zum 18. Februar nicht erhalten hat, kann bis Freitag, 15 Uhr, eine der acht Briefwahlstellen in den sieben Bürger-Service-Stationen oder der Stabsstelle Wahlen aufsuchen. Dort erhält man neue Unterlagen und kann direkt vor Ort wählen. In Ausnahmefällen ist das auch noch bis Samstag, 12 Uhr, in der Stabsstelle Wahlen (In den Haesen 84, Duisburg-Homberg) möglich. Wichtig: Ab Samstag, 12 Uhr, ist es nicht mehr möglich, neue Briefwahlunterlagen zu erhalten. Es gibt dann auch nicht mehr die Möglichkeit, das Wahlrecht im Wahllokal wahrzunehmen.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für jemand anderen ist nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass jede Person nach den gesetzlichen Vorschriften pro Wahl maximal vier Personen in dieser Angelegenheit vertreten darf.

 
Alle Briefwahlstellen sind noch bis Freitag entsprechend den regulären Öffnungszeiten am Freitag, 21. Februar, zusätzlich bis 15 Uhr geöffnet. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

 
An diesem Tag werden um 15 Uhr das letzte Mal vor den Wahlen die Hausbriefkästen bei den Briefwahlstellen geleert. Sollte nach Freitag, 15 Uhr, noch für die Wahlen relevante Post (zum Beispiel Wahlbriefe) überbracht werden, so ist dies nur noch direkt bei der Stabsstelle Wahlen (Wahlamt), In den Haesen 84 in Duisburg-Homberg und über den Hausbriefkasten des Rathauses Duisburg, Burgplatz 19, Duisburg- Altstadt möglich, und das auch nur bis spätestens 18 Uhr am Wahltag.

 
Ab Mittwoch, 19. Februar, sollten aber – um die Stimme noch rechtzeitig abgeben zu können – keine Briefwahlanträge mehr postalisch gestellt werden. Die letzte Briefkastenleerung durch die Post mit Zustellung an die Stabsstelle für Wahlen und Informationslogistik erfolgt am Samstag, 22. Februar. Der sichere Weg ist die Stimmabgabe direkt bei den eingerichteten Briefwahlstellen. Dann erreicht die abgegebene Stimme in jedem Fall die Auszählung.

 
Wenn für Wahlberechtigte ein Wahlschein ausgestellt wurde und man nicht per Brief gewählt hat, so kann man gegen Vorlage ihres Wahlscheines sowie des Personalausweises in jedem Wahllokal innerhalb seines Wahlkreises seine Stimme abgeben. Ansonsten kann man nur in dem Wahllokal seine Stimme abgeben, wo man in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Bei der Vorsprache im Wahllokal sollte die Wahlbenachrichtigung und ein amtlicher  Lichtbildausweis  (Personalausweis  oder  Reisepass)  mitgeführt werden. Ist die Wahlbenachrichtigung nicht zur Hand, so ist ein Nachweis der Identität zwingend erforderlich. Der Wahlvorstand kann aber auch trotz Vorlage der Wahlbenachrichtigung bei Zweifeln an der Identität die Vorlage eines Personalausweises oder Reisepass verlangen.

 
Sollte kein Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden können, ist der Wahlvorstand gehalten, die Person zurückzuweisen und zu bitten, gegen Vorlage des Ausweises erneut vorzusprechen. Dies ist erforderlich, um möglichen Missbrauch zu vermeiden und dient ausschließlich dem Schutz des Wahlrechts einer jeden einzelnen Person.

 
Wahltag/Ergebnisse

Ab 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmzettel in allen Wahlbezirken und in den beiden Briefwahlzentren Gesamtschule Duisburg-Süd in Großenbaum und Erich-Kästner-Gesamtschule in Homberg.

 
Alle Auszählungen finden öffentlich statt. Sobald das Ergebnis festgestellt ist, wird dieses durch die Wahlvorsteherin/den Wahlvorsteher verkündet und an den zentralen Ergebnisdienst telefonisch übermittelt.

 
Der Verlauf der Auszählung kann über die Wahlergebnispräsentation im Internet unter https://wahlergebnis.duisburg.de verfolgt werden. Dort können die Ergebnisse in Grafik- und Tabellenform abgerufen werden.
Stadt Duisburg

 

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