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Das trockene Wetter und die sommerlichen Temperaturen sollen auch in den nächsten Tagen anhalten. Dies führt zu einer erhöhten Brandgefahr. Der Graslandfeuerindex liegt heute bereits auf Stufe 3 und soll morgen (14. Mai) die Stufe 4 erreichen.
Das Grillen ist bei einem Graslandfeuerindex ab Stufe 4 – der zweithöchsten Stufe – aus Brandschutzgründen generell im öffentlichen Raum, also auch auf ausgewiesenen Grillflächen, untersagt. Außerhalb dieser Flächen ist Grillen ohnehin ganzjährig verboten. Der aktuelle Graslandfeuerindex ist online auf der Homepage des Deutschen Wetterdienstes unter www.dwd.de abrufbar.
Die Stadt Duisburg weist ausdrücklich nochmals auf das bestehende Rauchverbot im Wald in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober hin. Ganzjährig gilt außerdem ein absolutes Grill- und Feuerverbot im Wald und in Waldnähe. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro, verbotenes Grillen in Grünanlagen und im Wald sogar mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Das maximal mögliche Bußgeld ist gesetzlich mit 25.000 Euro festgelegt.
Weitere Informationen rund um die Themen Grillen / Waldbrandgefahr im Stadtgebiet sind online abrufbar unter https://duisburg.de/allgemein/fachbereiche/grillen.php.
Stadt Duisburg
Foto: Vladyslav Dukhin / pexels
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