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Photovoltaik und energetische Ertüchtigung in Duisburg: Denkmalbehörde veröffentlicht Handreichung

Energiesparmaßnahmen nun auch in denkmalgeschützten Siedlungen leichter umsetzbar

Zechen-Siedlung Rheinpreußen. Foto: Petra Grünendahl.
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Die Denkmalbehörde der Stadt Duisburg stellt in einer neuen Handreichung „Denkmalschutz und Energieeffizienz“ dar, welche Möglichkeiten interessierte Eigentümer bei der energieeffizienten Ertüchtigung ihrer Immobilien haben, was dabei zu beachten ist und gibt praxisnahe Tipps, um denkmalgeschützte Gebäude zukunftsfähig zu machen.

„Die aktuelle Rechtsprechung macht es Eigentümern nun leichter, Immobilien klimagerecht zu modernisieren. Unsere Handreichung gibt Eigentümern die Werkzeuge an die Hand, um Denkmalschutz und Energieeffizienz miteinander zu verbinden“, erläutert der zuständige Beigeordnete Michael Rüscher.

In Duisburg gibt es 21 denkmalgeschützte Siedlungen und derzeit 755 Baudenkmäler. In der Vergangenheit war es Eigentümern von denkmalgeschützten Immobilien aufgrund des Denkmalschutzrechts nur in begrenztem Umfang möglich, energiesparende Maßnahmen wie beispielsweise das Anbringen von Solarpanelen auf ihren Dächern umzusetzen.

Die Broschüre ist ab sofort online auf der städtischen Homepage abrufbar. Weitere Denkmalschutz-Themen gibt es unter www.duisburg.de/vv/oe/Dezernat-VII/63/2/6/denkmalschutz.php.
Stadt Duisburg
Foto: Petra Grünendahl

 

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