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Starker Katastrophenschutz benötigt einen flächendeckend leistungsfähigen Rettungsdienst

 
Kreisangehörige Städte lehnen erneut die Hochzonung von Rettungswachen ab

Foto: Ingo Kramarek / pixabay.
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Die Landesregierung arbeitet aktuell an einer Novellierung des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in Nordrhein-Westfalen. Mit der Gesetzesänderung zielt sie unter anderem darauf ab, den Katastrophenschutz auszubauen und zu stärken. In seiner außerordentlichen Sitzung beriet das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW über den Entwurf der BHKG-Novelle sowie eine ebenfalls geplante Reform des Rettungsdienstgesetzes.

Hochzonung widerspricht Stärkung des Katastrophenschutzes
„Zwar begrüßen wir ausdrücklich den Schritt der Landesregierung in Richtung Bürokratieabbau, indem große und mittlere kreisangehörige Städte vom umständlichen Antragsverfahren zur Ausnahme von der Verpflichtung der Einrichtung hauptamtlicher Wachen befreit werden können“, sagte Christof Sommer, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, am Rande der Präsidiumssitzung zum BHKG-Entwurf. „Gleichzeitig wird das Hauptziel der Novellierung aber dadurch konterkariert, dass das Land weiter daran festhält, die Trägerschaft von Rettungswachen von den kreisangehörigen Städten auf die Kreise zu verlagern. Eine solche Hochzonung steht im krassen Widerspruch zur beabsichtigen Stärkung des Katastrophenschutzes“, kritisierte Sommer.

So plant die Landesregierung mit einer derzeit parallel diskutierten Änderung des Rettungsgesetzes NRW, die Trägerschaft von Rettungswachen auf die Kreisebene zu übertragen. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW hatte in seiner Sitzung am 11. Juli 2025 dieses Vorhaben bereits strikt abgelehnt. Sommer unterstrich, dass der Katastrophenschutz nur dann gestärkt werden könne, wenn das Know-How der Feuerwehren für den Rettungsdienst vor Ort gesichert werde.

Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes flächendeckend erhalten
„Die Hochzonung ist nicht nur ein tiefer und unnötiger Einschnitt in die kommunale Selbstverwaltung, sondern hat auch zur Folge, dass örtlich über Jahre aufgebaute Fähigkeiten der Feuerwehr im Rettungsdienst nicht mehr genutzt werden können. Kreisangehörige Städte verlieren damit die Möglichkeit, ihre rettungsdienstlichen Aufgaben effizient zu gestalten und dem Bedarf vor Ort anzupassen“, erläuterte Sommer.

Mit Blick auf den Einsatz im Katastrophenfall resümierte er: „Für die flächendeckende Leistungsfähigkeit unseres Rettungsdienstes und eine stets umfassende Notfallversorgung müssen die bestehenden und funktionsfähigen Strukturen zwingend erhalten werden. Insbesondere in schwierigen und unübersichtlichen Situationen, wie sie bei Katastrophenereignissen oftmals vorkommen, ist die lokale Expertise unersetzlich.“
Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen
Foto: Ingo Kramarek / pixabay

 

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