Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat am 05.04.2016 bei dem Landgericht Duisburg sofortige Beschwerde gegen den auf den 30.03.2016 datierenden Nichteröffnungsbeschluss der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Duisburg eingelegt. Mit diesem hat die Kammer die Eröffnung des Loveparade Strafverfahrens abgelehnt.
Die im Rahmen der Pressekonferenz abgegebene Erklärung des Landgerichtspräsidenten Ulf-Thomas Bender zum Nichteröffnungsbeschluss der 5. Großen Strafkammer im Loveparade-Strafverfahren lautet auszugsweise wie folgt: „Sehr geehrte Damen und Herren, auch ich begrüße Sie zu der heutigen Pressekonferenz. Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg hat mit dem heute Morgen bekannt gegebenen Beschluss entschieden, im Loveparade-Strafverfahren das […]
„Fünf Staatsanwälte und fast Hundert Polizisten haben in den letzten Jahren zur Loveparade-Katastrophe ermittelt. Die Hauptakte umfasste mehr als 44000 Seiten, über 3400 Zeugen wurden vernommen. Trotz dieser kaum vorstellbaren Datenflut konnte im strafrechtlichen Sinne kein Schuldiger gefunden werden. Das Gericht führte heute aus, dass vor allem das Gutachten des Panikforschers Keith Still nicht verwertbar […]
Gericht sieht keinen hinreichenden Tatverdacht Die Kanzlei baum reiter & collegen, die zahlreiche Loveparade-Opfer vertritt, wägt weitere Schritte ab. Die Sozietätspartner Gerhart Baum und Prof. Dr. Julius Reiter sehen nun die Staatsanwaltschaft sowie die Landesregierung in der Verantwortung. Erneute Schlappe für die Loveparade-Opfer: Das Landgericht Duisburg stellt das Hauptverfahren gegen die Verantwortlichen der Loveparade-Katastrophe ein, […]
„Die Nachricht über die Entscheidung des Duisburger Landgerichts, die Loveparade-Anklage nicht zuzulassen, hat bei Hinterbliebenen und Betroffenen Bestürzung und Fassungslosigkeit ausgelöst. Sie hatten sich von einem Prozess die Antwort auf die Frage erhofft, wer die Verantwortung für Tod von 21 jungen Menschen und die über 500 Verletzten und Traumatisierten trägt. Die „Stiftung Duisburg 24.7.2010″ sieht […]
Die Entscheidung des Landgerichts Duisburg, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen, ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht nachvollziehbar und rechtsfehlerhaft. Gegen den Beschluss der Strafkammer hat die Staatsanwaltschaft daher umgehend sofortige Beschwerde eingelegt. Mit Akribie und großem Fleiß hat sich die Kammer nach mehr als zweijähriger Prüfung erkennbar bemüht, im Zwischenverfahren die von der Staatsanwaltschaft zusammengetragenen […]
Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg hat die Anklage im Loveparade-Strafverfahren nicht zugelassen. Die Eröffnung des Hauptverfahrens wurde abgelehnt. Der Beschluss wurde am 30.03.2016 gefasst und heute den Verfahrensbeteiligten bekannt gegebenen. Danach wird es keine Hauptverhandlung gegen die zehn angeschuldigten Personen geben.
Der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am 17. März 2016 fünf von insgesamt sieben Beschwerden zu Prozesskostenhilfeanträgen in Loveparade-Zivilverfahren zurückgewiesen. Eine der Beschwerden war hingegen teilweise erfolgreich, eine weitere aus formalen Gründen zumindest vorläufig. Die Antragsteller hatten sich mit ihren Beschwerden gegen die Entscheidungen des Landgerichts Duisburg als Vorinstanz gewandt. Das Landgericht hatte die […]