Loveparade-Verfahren: Sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft

Die Entscheidung des Landgerichts Duisburg, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen, ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht nachvollziehbar und rechtsfehlerhaft. Gegen den Beschluss der Strafkammer hat die Staatsanwaltschaft daher umgehend sofortige Beschwerde eingelegt. Mit Akribie und großem Fleiß hat sich die Kammer nach mehr als zweijähriger Prüfung erkennbar bemüht, im Zwischenverfahren die von der Staatsanwaltschaft zusammengetragenen […]