Stadt Duisburg warnt: Anrufe von Unbekannten bei Grundstückseigentümern im Rahmen der Grundsteuerreform

Alle Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen müssen im Zeitraum vom 1. Juli bis spätestens 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim Finanzamt abgeben. Die Stadt Duisburg weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass im Zuge der Grundsteuerreform die städtischen Mitarbeiter grundsätzlich keine Anrufe tätigen, um Vor-Ort-Termine zu vereinbaren und auch keine Besichtigungen von Eigenheimen […]