Zu der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Duisburg, ein weiteres Sachverständigen-Gutachten einzuholen, erklärt Rechtsanwalt Prof. Dr. Julius Reiter heute Folgendes: „Wir begrüßen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Duisburg, ein neues Gutachten in Auftrag zu geben. Die Staatsanwaltschaft schaut konsequent lösungsorientiert nach vorne und versucht damit zu vermeiden, dass weitere Zeit verloren geht für den Fall, dass das Oberlandesgericht […]
Da sich das Landgericht Duisburg aus Rechtsgründen daran gehindert gesehen hat, selbst ein weiteres Sachverständigengutachten zur Klärung der Ursachen für die tragischen Geschehnisse bei der Loveparade 2010 im Zwischenverfahren einzuholen, beabsichtigt die Staatsanwaltschaft, vorsorglich einen weiteren Sachverständigen zu beauftragen. Dadurch wird sichergestellt, dass der Weg der notwendigen juristischen Aufarbeitung der Loveparade-Tragödie in einer öffentlichen Hauptverhandlung […]
Zu hohe Erwartungen: Individuelle Schuld Einzelner nicht strafrechtrechtlich nachweisbar Von Petra Grünendahl Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg hat die Anklage im Loveparade-Strafverfahren nicht zugelassen. Zu wenig konnte nach Ansicht des Gerichts die Beweislage – insbesondere das Gutachten von Prof. Dr. Keith Still als Hauptbeweismittel – hinreichende Verdachtsmomente belegen, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu […]
Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat am 05.04.2016 bei dem Landgericht Duisburg sofortige Beschwerde gegen den auf den 30.03.2016 datierenden Nichteröffnungsbeschluss der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Duisburg eingelegt. Mit diesem hat die Kammer die Eröffnung des Loveparade Strafverfahrens abgelehnt.
Die im Rahmen der Pressekonferenz abgegebene Erklärung des Landgerichtspräsidenten Ulf-Thomas Bender zum Nichteröffnungsbeschluss der 5. Großen Strafkammer im Loveparade-Strafverfahren lautet auszugsweise wie folgt: „Sehr geehrte Damen und Herren, auch ich begrüße Sie zu der heutigen Pressekonferenz. Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg hat mit dem heute Morgen bekannt gegebenen Beschluss entschieden, im Loveparade-Strafverfahren das […]
„Fünf Staatsanwälte und fast Hundert Polizisten haben in den letzten Jahren zur Loveparade-Katastrophe ermittelt. Die Hauptakte umfasste mehr als 44000 Seiten, über 3400 Zeugen wurden vernommen. Trotz dieser kaum vorstellbaren Datenflut konnte im strafrechtlichen Sinne kein Schuldiger gefunden werden. Das Gericht führte heute aus, dass vor allem das Gutachten des Panikforschers Keith Still nicht verwertbar […]
Gericht sieht keinen hinreichenden Tatverdacht Die Kanzlei baum reiter & collegen, die zahlreiche Loveparade-Opfer vertritt, wägt weitere Schritte ab. Die Sozietätspartner Gerhart Baum und Prof. Dr. Julius Reiter sehen nun die Staatsanwaltschaft sowie die Landesregierung in der Verantwortung. Erneute Schlappe für die Loveparade-Opfer: Das Landgericht Duisburg stellt das Hauptverfahren gegen die Verantwortlichen der Loveparade-Katastrophe ein, […]
„Die Nachricht über die Entscheidung des Duisburger Landgerichts, die Loveparade-Anklage nicht zuzulassen, hat bei Hinterbliebenen und Betroffenen Bestürzung und Fassungslosigkeit ausgelöst. Sie hatten sich von einem Prozess die Antwort auf die Frage erhofft, wer die Verantwortung für Tod von 21 jungen Menschen und die über 500 Verletzten und Traumatisierten trägt. Die „Stiftung Duisburg 24.7.2010″ sieht […]
Die Entscheidung des Landgerichts Duisburg, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen, ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht nachvollziehbar und rechtsfehlerhaft. Gegen den Beschluss der Strafkammer hat die Staatsanwaltschaft daher umgehend sofortige Beschwerde eingelegt. Mit Akribie und großem Fleiß hat sich die Kammer nach mehr als zweijähriger Prüfung erkennbar bemüht, im Zwischenverfahren die von der Staatsanwaltschaft zusammengetragenen […]
Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg hat die Anklage im Loveparade-Strafverfahren nicht zugelassen. Die Eröffnung des Hauptverfahrens wurde abgelehnt. Der Beschluss wurde am 30.03.2016 gefasst und heute den Verfahrensbeteiligten bekannt gegebenen. Danach wird es keine Hauptverhandlung gegen die zehn angeschuldigten Personen geben.