Loveparade-Prozess: Statement der Staatsanwaltschaft Duisburg zu dem Inhalt des Rechtsgesprächs
Im Rahmen des gestrigen Rechtsgesprächs zwischen dem Gericht, der Staatsanwaltschaft, den Verteidigern und den Nebenklagevertretern wurde die Möglichkeit der Einstellung des Verfahrens nach § 153 Abs. 2 bzw. nach § 153a Abs. 2 der Strafprozessordnung erörtert. Das Gericht kann mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten das Verfahren nach § 153 der Strafprozessordnung einstellen, wenn […]