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Beteiligungsverfahren zum Lärmaktionsplan Duisburg

Alle Duisburger haben bis zum 30. November die Möglichkeit, den aktualisierten Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Duisburg einzusehen und der Verwaltung Anregungen, Bedenken sowie Hinweise mitzuteilen.

Der bereits bestehende Lärmaktionsplan wird derzeit von der Verwaltung überprüft und überarbeitet. Dies muss gemäß den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie spätestens alle fünf Jahre durchgeführt werden. Der Lärmaktionsplan stellt verschiedene Lärmminderungsmaßnahmen vor, erklärt ihre Wirkungsweise und erläutert die notwendigen Voraussetzungen für die Um-setzung einzelner Maßnahmen. Außerdem werden bereits umgesetzte und geplante Lärmminderungsmaßnahmen im Stadtgebiet aufgeführt. Im Duisburger Stadtgebiet dominiert der Straßenverkehrslärm. Hier wurden im Rahmen der Lärmaktionsplanung für das städtische Straßenverkehrsnetz 144 Belastungsschwerpunkte ermittelt. In diesen Bereichen werden die Lärmpegel von 70 dB(A) über 24 Stunden und/oder 60 dB(A) in der Nacht an bestehenden Wohngebäuden erreicht oder überschritten.

Der Lärmaktionsplanentwurf ist in dieser Zeit auf der Internetseite www.duisburg.de/Stadtentwicklung unter „Aktuelles“ zu finden. Als zusätzliches Informationsangebot kann der Entwurf beim Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement am Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Stadthaus, Eingang Moselstraße) in der Stadtmitte eingesehen werden. Termine zur Einsichtnahme können per E-Mail an laermaktionsplanung@stadt-duisburg.de vereinbart werden. Falls kein Internetzugang vorhanden ist, besteht die Möglichkeit montags bis donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr telefonisch unter den Rufnummern 0203 /283-3557, 283-3626 oder 283-3271 Termine zu vereinbaren.

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Stellungnahmen zum Lärmaktionsplanentwurf können per E-Mail an laermaktionsplanung@stadt-duisburg.de oder per Post an das Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7, 47051 Duisburg gesendet werden. Vorschläge und Einwendungen müssen bis zum 30. November 2020 eingegangen sein.
Stadt Duisburg

 

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