Loveparade-Strafverfahren – Klage nicht zugelassen: Kommentar
Zu hohe Erwartungen: Individuelle Schuld Einzelner nicht strafrechtrechtlich nachweisbar Von Petra Grünendahl Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg hat die Anklage im Loveparade-Strafverfahren nicht zugelassen. Zu wenig konnte nach Ansicht des Gerichts die Beweislage – insbesondere das Gutachten von Prof. Dr. Keith Still als Hauptbeweismittel – hinreichende Verdachtsmomente belegen, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu […]