Energiepreispauschale vergrößert bei Arbeitgebern erneut die Bürokratie
Die Bundesregierung will die Belastung der Bürger durch die enorm gestiegenen Kraftstoffpreise abmildern und hat daher beschlossen, dass alle Erwerbstätigen eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Ausgezahlt werden muss diese Pauschale über den Arbeitgeber. Der muss im September 2022 die Pauschale mit dem Gehalt auszahlen und mit der Einkommensteuer für seine Beschäftigten verrechnen, in einigen Ausnahmefällen auch später.
Bei der Abrechnung muss die individuelle Steuer eines jeden Beschäftigten berücksichtigt werden. Zwar ist das elektronisch umsetzbar, aber erst einmal muss die Neuerung ins System eingegeben werden mit all seinen Besonderheiten bei Geringfügig oder kurzfristig Beschäftigten wie auch bei Minijobs und müssen Fragen mit Finanzamt und Beschäftigten geklärt werden. Der Gesetzgeber hat nicht ohne Grund 11 Paragraphen benötigt, um die einmalige Energiepreispauschale zu regeln.
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags beziffert allein die Kosten der Arbeitgeber zur Auszahlung der Energiepreispauschale auf etwa 225 Mio. Euro. Gleichzeitig formuliert der Finanzausschuss selbst, dass dieser Aufwand geringfügig, allerdings „nicht bezifferbar“ sei. Reichelt: „Woher weiß die Bundesregierung, dass der Erfüllungsaufwand der Wirtschaft geringfügig ist, wenn sie ihn letztlich nicht einmal beziffern kann?“ Immerhin sei wenigstens noch im letzten Moment vor Verabschiedung des Gesetzes verhindert worden, dass die Arbeitgeber den Betrag auch noch hätten vorfinanzieren müssen.
Reichelt führt aus: „Bürokratie haben wir in Deutschland von Jahr zu Jahr mehr, ganz extrem in den beiden letzten Jahren, in denen die Arbeitgeber äußerst kurzfristig die ganzen Corona-Maßnahmen umsetzen mussten. In diesem Zusammenhang ist die Corona-Prämie zu nennen: Auch diese war und ist mit enormem bürokratischem Aufwand verbunden, wobei sie nicht einmal von allen Kostenträgern refinanziert wird. Beispielsweise ging die Behindertenpflege hier wieder einmal leer aus, obwohl dort die Widrigkeiten des Virus bei der Arbeit genauso groß waren wie in der Altenpflege.“
Und damit verbunden sei ein weiteres großes Problem: „Erst weckt die Politik Erwartungen, dann müssen die Arbeitgeber sie umsetzen, und dann wird deutlich, dass die Erwartungen der Bürger gar nicht erfüllt werden,“ gibt Reichelt zu bedenken: Die Corona-Prämie wird je nach Tätigkeit in sehr unterschiedlicher Höhe ausgezahlt, in manchen Bereichen auch gar nicht, weil sie beispielsweise in der Behindertenhilfe auch nicht vom Kostenträger refinanziert wird. Aber alle, die in der Pflege tätig sind, erwarten natürlich aufgrund der politischen Ankündigungen eine ordentliche Prämie.
Ähnlich bei der Energiepreispauschale: Die Politik weckt bei den Bürgern die Erwartung, 300 Euro vom Staat zu erhalten. In Wirklichkeit geht die Einkommensteuer vom Betrag ab, und die Pauschale erhalten nur die Erwerbstätigen, nicht aber z.B. Rentner und Arbeitslose. Für Erwerbstätige gibt es dann auch z.B. eine Erhöhung der Entfernungspauschale für Fernpendler, aber für alle Bürger und bestimmte Bevölkerungsgruppen gibt es auch spezielle und allgemeine Entlastungen.
Der Unternehmerverband Soziale Dienste und Bildung fordert daher die Politik auf, gerade in diesen schwierigen Zeiten von Corona-Lasten, Inflation, Ukraine-Kriegsfolgen, Energietransformation und Fachkräftemangel die Bürokratie auf allen Ebenen auf ein Minimum zu reduzieren, Transparenz zu schaffen durch generelle Steuerentlastungen statt Einzelmaßnahmen, die letztlich untergehen und ungerecht wirken, die Grundsicherung zu reformieren, so dass sie einerseits das Existenzminimum auch in Inflationszeiten sichert, andererseits Anreiz zur Arbeitsaufnahme bietet, so dass Arbeit wieder lohnt, und die öffentlichen Ausgaben nachhaltig zu gestalten, so dass einerseits die nachwachsende Generation nicht unter der Finanzierung der Schulden der öffentlichen Haushalte und Sozialversicherungen aufgrund unerträglicher Steuern und Beiträge zu leiden hat, andererseits aber die erforderlichen Sozialausgaben getätigt und die Sozialleistungen von den Dienstleistern erbracht werden können.
Unternehmerverband Soziale Dienste und Bildung
Der Unternehmerverband Soziale Dienste und Bildung ist ein bundesweiter Arbeitgeberverband. Zu seinen Mitgliedern zählen soziale Dienstleister wie z. B. Einrichtungen der Behinderten- und Seniorenbetreuung, ambulante Pflegedienste, KiTas, Jugendhilfe, Kliniken, Bildungseinrichtungen sowie Firmen der Beschäftigungsförderung und Zeitarbeit. Die Kernaufgaben als Sozialpartner bestehen darin, zum einen die Mitglieder arbeitsrechtlich zu beraten und – auch bei Gericht – zu vertreten, und zum anderen die Arbeitsbedingungen mit und ohne Tarifbindung zu gestalten – auch im Rahmen des Dritten Weges der Kirchen. So verfügen die Mitgliedsfirmen über möglichst große Handlungsspielräume, um den Spagat zwischen wirtschaftlichem Erhalt und sozialen Auftrag zu meistern.
Unternehmerverband Soziale Dienste und Bildung
Fotos: Unternehmerverband
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