Das NRW KULTURsekretariat (NRWKS) schreibt gemeinsam mit seinen Mitgliedsstädten für das Jahr 2024 zehn Preise in Form einer Förderung (Stipendium) für Bildende Künstler aus den Sparten Malerei, Skulptur, (Video-)Installation, zeitbasierte Medien und Fotografie in der Gesamthöhe von bis zu 50.000 Euro aus. Die Preisgelder werden als Stipendien vergeben und betragen 5.000 Euro je Künstler oder Künstlerin und Mitgliedsstadt. Insgesamt werden bis zu zehn Kunstschaffende aus zehn Mitgliedsstädten ausgezeichnet.
Folgende Mitgliedsstädte nehmen teil: Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Köln, Krefeld, Mönchengladbach, Moers, Mülheim an der Ruhr, Münster, Neuss, Oberhausen, Recklinghausen und Wuppertal.
Die Ausschreibung richtet sich an einzelne Kunstschaffende, die eine künstlerische Ausbildung (Hochschule, Akademie, Meisterklasse etc.) genossen haben und/oder eine Reihe von Ausstellungen in Museen, Kunsthallen, Kunstvereinen etc. vorweisen können. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss das 50. Lebensjahr vollendet sein und der Wohnsitz in der Mitgliedsstadt liegen, in der man sich bewirbt. Kunstschaffende, die sich in den Vorjahren beworben haben, sind eingeladen, sich erneut zu bewerben. Die bisherigen CityARTists-Preisträger können sich nicht erneut bewerben.
Eine lokale Jury wählt unter der Federführung des Kulturamts oder Kulturbüros der Stadt einen Künstler aus und schlägt sie oder ihn der zentralen Jury des NRWKS vor.
Gültig sind ausschließlich digitale Bewerbungen, die per E-Mail eingehen. Die Bewerbung (maximal zwölf Seiten und in einer pdf-Datei zusammengefasst) soll neben einem künstlerischen Lebenslauf mit aussagekräftigen Angaben zur Ausbildung und zu Ausstellungen (maximal zwei Seiten) auch Referenzen und Werkbeispiele enthalten. Internetverweise sind möglich, jedoch nicht maßgeblich. Ergänzend zum Bewerbungs-PDF wird ein Anschreiben (maximal zwei Seiten in einer pdf-Datei) erwartet, in dem unter anderem die beabsichtigte Verwendung des Preisgeldes für ausschließlich künstlerische Zwecke dargelegt wird.
Für die Jurys sind – neben den Angaben zur Verwendung des Preisgeldes – vor allem die Arbeiten der Künstlerin oder des Künstlers maßgeblich. Sofern nicht anders verfügbar, kann fristgerecht auch ergänzendes Material in analoger Form bereitgestellt werden.
Die Ausschreibungsfrist endet am 12. April 2024. Später eingehende Einreichungen können nicht berücksichtigt werden. Die Entscheidung der zentralen Jury wird spätestens bis zum 30. September 2024 bekannt gegeben.
Bewerbungen nehmen Claudia Bohndorf (c.bohndorf@stadt-duisburg.de) oder Daniel Jung (d.jung@stadt-duisburg.de) vom Kulturbüro entgegen. Telefonische Auskunft gibt es unter 0203 283-62269.
Stadt Duisburg
Foto: art_3D Animation Production Company (QuinceCreative) / pixabay
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