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Duisburger Stadtfinanzen: Bekanntgabe der Haushaltssatzung 2024

Foto: Petra Grünendahl.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Stadt Duisburg darüber informiert, dass die am 27. November 2023 vom Rat der Stadt Duisburg beschlossene Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht werden kann, da für den Haushalt 2024 keinerlei genehmigungspflichtige Tatbestände vorliegen.

Oberbürgermeister Sören Link: „Wir haben in den vergangenen Jahren sehr hart dafür gearbeitet, die Stadt Duisburg aus einer extrem prekären Lage heraus wieder handlungsfähig zu machen. Dass die Bezirksregierung dies nun ebenfalls attestiert hat und künftig kein Haushaltssicherungskonzept mehr erforderlich ist, ist für alle Beteiligten Anerkennung und Bestätigung zugleich. Jetzt haben wir einen Jahresüberschuss erwirtschaftet und gehen mit einer positiven Prognose in die kommenden Jahresabschlüsse. Von dieser Ent-wicklung werden die Duisburgerinnen und Duisburger und auch ansässige Unternehmen unmittelbar profitieren.“

Mit dem Jahresabschluss 2022 ist es der Stadt Duisburg erstmals seit 2010 gelungen, die bilanzielle Überschuldung zu überwinden und eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende allgemeine Rücklage (3 Prozent der Bilanzsumme, rund 151 Mio. Euro) und zusätzlich eine Ausgleichsrücklage in Höhe von rund 28 Mio. Euro aufzubauen.

Dadurch ist für den Duisburger Haushalt 2024 kein Haushalts-sicherungskonzept mehr erforderlich. Die langjährigen Konsoli-dierungsbemühungen waren erfolgreich und eröffnen der Stadt nunmehr finanzielle Selbstbestimmung und Handlungsfähigkeit, die auch in Zukunft weiter ausgebaut werden sollen. Oberbürgermeister Sören Link: „Es ist dem Zusammenspiel von Politik und Verwaltung zu verdanken, dass dieser historische Meilenstein gemeinsam erreicht werden konnte.“

Stadtdirektor und Stadtkämmerer Martin Murrack: „Die Leistungen der vergangenen Jahre, das heißt die guten Jahresergebnisse und der seit 2014 kontinuierliche Abbau des negativen Eigenkapitals, haben uns für das Jahr 2024 neue Handlungsspielräume eröffnet. Damit sind die Restriktionen einer eingeschränkten Haushaltsbewirtschaftung und die Auflagen einer Kommunalaufsicht für die Stadt Duisburg – hoffentlich endgültig – Geschichte. Die Stadt Duisburg plant für das Haushaltsjahr 2024 einen Jahresüberschuss in Höhe von 0,25 Mio. Euro. Positiv hervorheben möchte ich, dass dies auch nach Absenkung der Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer B um 10 Punkte möglich sein wird. Damit hat die Stadt Duisburg gute Voraus-setzungen geschaffen, das Lebensumfeld ihrer Bürgerinnen und Bürgern noch weiter zu verbessern und ihr Profil als wichtiger Wirtschaftsstandort weiter zu schärfen.“

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Die Haushaltssatzung wird am 15. Januar 2024 im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht. Damit sind die formalen Voraussetzungen für eine öffentliche Auslegung des Haushaltsplans erfüllt.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan ihrer Stadt nehmen möchten, können dies ab dem 15. Januar online unter www.duisburg.de und im Open-Data-Portal unter https://opendata-duisburg.de/dataset/haushaltspläne-duisburg tun. Auch für die Vorjahre sind die entsprechenden Dokumente dort im pdf-Format und als csv-Datei abrufbar.

Auch vor Ort in der Stadtkämmerei, Verwaltungsgebäude Alter Markt 23, Zimmer 207, 47051 Duisburg, können die Unterlagen in gedruckter Form eingesehen werden. Der Haushaltsplan liegt dort während der allgemeinen Verkehrsstunden (montags bis freitags, von 8 bis 16 Uhr) aus.
Stadt Duisburg
Foto: Petra Grünendahl

 

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