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Wirtschaftsbetriebe Duisburg: Erste Vertragsunterzeichnungen beim Teilhabechancengesetz

Von links: Oberbürgermeister Sören Link, Jochen Kolas, Marco Schliemann (Vorsitzender Personalrat Wirtschaftsbetriebe Duisburg), Guido Giesen (Bereichsleiter Personaladministration der Wirtschaftsbetriebe Duisburg), Nicole Verhoeven und Thomas Patermann, Sprecher des Vorstands der Wirtschaftsbetriebe Duisburg. Foto: WBD.
Das Teilhabechancengesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat, ist ein wichtiger Schritt in Deutschland, um Langzeitarbeitslosen den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Es zielt darauf ab, Menschen, die bereits seit längerer Zeit ohne Beschäftigung sind, wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, indem es finanzielle Anreize für Unternehmen schafft, diese Personen einzustellen. Einer der Hauptvorteile des Teilhabechancengesetzes liegt darin, dass es Unternehmen dazu ermutigt, langzeitarbeitslosen Menschen eine Chance zu geben, indem es einen Teil der Lohnkosten übernimmt. Für die Langzeitarbeitslosen selbst eröffnet das Gesetz neue Perspektiven und ermöglicht es ihnen, wieder am Arbeitsleben teilzunehmen. Durch eine Beschäftigung erhalten sie nicht nur ein regelmäßiges Einkommen, sondern auch die Chance, ihre Fähigkeiten zu nutzen, ihr Selbstwertgefühl zu stärken und sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren.

Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg haben bereits in 2019 entsprechende Stellen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt eingerichtet und besetzt. Diese Stellen wurden in den Bereichen der Stadtreinigung, der Grünunterhaltung und der Abfallwirtschaft geschaffen, wobei zurzeit mehr als 50 Mitarbeitende in diesen drei Bereichen der WBD eingesetzt werden. „Diese Erfolgsgeschichten sollten ein Mutmacher für viele Menschen sein, die auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß fassen wollen. Die Wirtschaftsbetriebe schaffen mit ihrem Engagement langfristige Perspektiven und zeigen, wie dies erfolgreich möglich sein kann“, so Oberbürgermeister Sören Link.

Die ersten Beschäftigten bekamen jetzt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei den Wirtschaftsbetrieben Duisburg. Nicole Verhoeven aus dem Bereich der Abfallwirtschaft und Jochen Kolas aus dem Bereich der Grünunterhaltung unterzeichneten im Beisein von Oberbürgermeister Sören Link und dem Sprecher des Vorstands der Wirtschaftsbetriebe Duisburg, Thomas Patermann, ihre Verträge

 
Wirtschaftsbetriebe Duisburg

Wirtschaftsbetriebe Duisburg. Foto: Logo.
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg entsorgen nicht nur den Abfall oder reinigen die Straßen, sondern sind auch für das Abwasser der Stadt verantwortlich und bauen oder reparieren Straßen und Brücken. Die Pflege städtischer Spielplätze, städtischer Grünanlagen oder der städtischen Friedhöfe gehören ebenfalls zu den Aufgaben der Wirtschaftsbetriebe. Als Anstalt des öffentlichen Rechts gehören die Wirtschaftsbetriebe Duisburg zu den wichtigsten Unternehmen der Stadt.

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Aufgaben:

  • Abfallentsorgung
  • Stadtreinigung
  • Stadtentwässerung
  • Planung und Unterhaltung der Spielplätze
  • Betrieb der städtischen Friedhöfe und des Krematoriums
  • Pflege der Grünflächen, Parks und Botanischen Gärten
  • Pflege der gesamten städtischen Infrastruktur wie Straßen, Wege, Plätze, Brückenbauwerke, Parkleitsysteme und Verkehrssignalanlagen
  • Bewirtschaftung der Städtischen Immobilien (ab 1. Mai 2024)
  • Hochwasserschutz, Gewässerunterhaltung und Gewässerentwicklung
  • Außerdem sind die Wirtschaftsbetriebe auch als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung anerkannt

Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR (WBD)

 

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