Ergänzungsschöffin ist bei der Stadt Duisburg beschäftigt
Das Gericht sieht einen nicht aufzulösenden Interessenkonflikt für die Ergänzungsschöffin darin, dass sie einerseits im Verfahren (im Fall ihres Nachrückens) über die Schuld ihrer Vorgesetzten entscheiden, andererseits aber im Berufsleben Anweisungen ihrer Vorgesetzten befolgen müsste. Zudem würden im Verfahren möglicherweise zahlreiche Arbeitskollegen der Ergänzungsschöffin als Zeugen vernommen.
Die Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit haben sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch mehrere Verteidiger und mehrere Nebenklagevertreter beantragt.
Bereits mit Beschluss vom 08. September 2017 hat das Gericht einen Schöffen wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.
Zum Hintergrund: Ergänzungsschöffen gehören nicht dem erkennenden Gericht in der aktuellen Besetzung an, rücken aber als Ersatz für die Hauptschöffen nach, wenn einer von ihnen etwa aufgrund von Krankheit ausfallen würde. Zur Sicherung des Verfahrens hat die 6. Große Strafkammer für das Loveparade-Strafverfahren fünf Ergänzungsschöffen bestellt.
– Pressemeldung des Landgerichts Duisburg –
Foto: Petra Grünendahl
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