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Duisburg / Moers: Keine Behelfsbrücke An der Cölve, dafür zügige Gebietsübertragung

Kommunalaufsicht legt Veto bei der geplanten Behelfsbrücke „An der Cölve“ ein

Die gesperrte Cölve-Brücke an der Stadtgrenze von Duisburg und Moers. Foto: Petra Grünendahl.
Die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf hat die Umsetzung des geplanten Baus der Behelfsbrücke für die Straße „An der Cölve“ aufgrund zu hoher Kosten und weiteren damit verbundenen Risiken untersagt.

Die „Cölve-Brücke“ überspannt die Eisenbahn am Trompeter Bahnhof und befindet sich aktuell in der Baulast der Stadt Moers. Diese hat die ENNI AöR mit der Planung und Ausschreibung einer Behelfsbrücke beauftragt. Das nun vorliegende und geprüfte Ergebnis der Ausschreibung hat aber leider nur ein verwertbares Angebot zu deutlich erhöhten Kosten erbracht.

Der Rat der Stadt Duisburg hat daraufhin in der Sitzung im Dezember beschlossen, dass eine Entscheidung der Stadt Moers, die Behelfsbrückenkonstruktion ungeachtet des deutlich erhöhten Kostenaufwandes umzusetzen, mitgetragen wird. Auf dieser Grundlage war auch die Stadt Moers bereit, die Vergabe weiter voranzutreiben.

Haushaltsrechtlich stellt die erhöhte finanzielle Beteiligung der Stadt Duisburg eine sogenannte „freiwillige Ausgabe auf fremdem Gemeindegebiet“ dar. Deshalb stand dieser Ratsbeschluss unter dem Vorbehalt einer aufsichtsbehördlichen Zustimmung durch die Kommunalaufsicht. Die hat sich den Argumenten der Stadt Duisburg zur Unterstützung der Stadt Moers mit einem erhöhten Finanzierungsanteil jedoch nicht angeschlossen und die Umsetzung des jüngsten Ratsbeschlusses der Stadt Duisburg untersagt. Die Stadt Moers wurde darüber bereits in Kenntnis gesetzt.

Die Stadt Duisburg wird nun mit Hochdruck die Voraussetzungen für den endgültigen Neubau der „Cölve-Brücke“ vorantreiben. Die Vorbereitung zur Planung eines Brückenneubaus laufen bereits.

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Allerdings können die Planungsaufträge erst dann durch die Stadt Duisburg erfolgen, wenn das Gebietsänderungsverfahren zwischen den Städten Moers und Duisburg sowie der Bezirksregierung Düsseldorf so weit vorangeschritten ist, dass der Übergang der Baulast auf die Stadt Duisburg absehbar ist. Das ist notwendig, um damit die planungsrechtliche Grundlage zu schaffen.

Die Stadt Duisburg beabsichtigt, Fördermittel beim Land NRW zu beantragen, um den Neubau so zeitnah wie technisch möglich durchführen zu können.

 

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Stadt Moers sichert zügige Übertragung an Duisburg
Die Planung einer Behelfsbrücke für das marode Bauwerk „An der Cölve“ in Schwafheim musste trotz aller Bemühungen beider Städte gestoppt und die Ausschreibung aufgehoben werden. Wegen der erheblich gestiegenen Angebotskosten als Ergebnis des Vergabeverfahrens musste Duisburg eine Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf als Finanzaufsicht einholen. Duisburg ist eine sogenannte HSP-Kommune mit einem vom Land NRW geförderten Haushaltssanierungsplan. Der Mehrbeitrag wurde als nicht genehmigungsfähig bewertet und die übersteigende Kostenbeteiligung deshalb untersagt. Damit ist die vertraglich geregelte Kostenteilung zwischen beiden Städten nicht mehr umsetzbar. Sie ist Grundlage des Moerser Ratsbeschlusses. Die alleinige Umsetzung der Behelfsbrücke würde zudem den vom Rat beschlossenen Kostenrahmen übersteigen. Die Gebietsübertragung an Duisburg soll möglichst umgehend zum Abschluss gebracht werden, um der Nachbarstadt den Bau einer neuen Brücke in eigener Zuständigkeit zu ermöglichen. Mit der Übertragung stellt Moers der Stadt Duisburg dann die für den Abriss der alten Brücke eingeplanten Finanzmittel zur Verfügung.
Stadt Duisburg (oben) sowie Stadt Moers (unten)
Foto: Petra Grünendahl

 

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