Zu der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Duisburg, ein weiteres Sachverständigen-Gutachten einzuholen, erklärt Rechtsanwalt Prof. Dr. Julius Reiter heute Folgendes:
Es wäre bereits dem Landgericht möglich gewesen, ein zweites Gutachten einzuholen. Denn der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft reichte das Gutachten von Prof. Still ja aus. Der Vorwurf des Landgerichts, das Gutachten sei wegen nicht eingehaltener deutscher Methodik nicht brauchbar, trifft im Übrigen Staatsanwälte und Richter gleichermaßen. Denn es ist ein Anleitungsfehler gegenüber dem Sachverständigen, wenn ihm durch Staatsanwälte und auch durch die Richter im Zwischenverfahren nicht erklärt wird, worauf es ihrer Meinung nach im deutschen Recht ankommt. Im Übrigen ist es in Zwischenverfahren durchaus üblich, dass Richter ein Ergänzungs- oder sogar ein neues Gutachten einholen.
Wir bleiben nach wie vor hoffnungsvoll, dass das Oberlandesgericht den rechtsfehlerhaften Beschluss des Landgerichts aufheben und an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverweisen wird.“
Baum Reiter & Collegen vertritt etwa 100 Opfer und Hinterbliebene der Loveparade-Katastrophe.
– Pressemitteilung von Baum Reiter & Collegen, Düsseldorf –
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