IHK NRW zu den neuen Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz: „Der Einzelhandel ist einer der Verlierer der Verlängerung des Lockdowns“, sagt Sven Schulte, Fachpolitischer Sprecher Handel von IHK NRW. „Neben der schon befürchteten Verlängerung der aktuellen Einschränkungen muss die Branche nun mit weiteren Auflagen zurechtkommen“, so Schulte.
So soll im stationären Einzelhandel zwar weiterhin maximal eine Person pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche zulässig sein; das aber nur bis zu einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern. Bei darüber hinaus reichenden Flächen ist es allerdings nur noch eine Person pro 20 Quadratmeter. „Diese Verschärfung trifft den Handel im so wichtigen Weihnachtsgeschäft sehr. Den Geschäften ist es bislang sehr gut gelungen, Hygiene- und Abstandsregelungen einzuhalten. Viele haben zudem eigene Maßnahmen ergriffen. Ein besonderes Infektionsrisiko im Handel ist derzeit nicht nachweisbar.“, betont Schulte. Durch die Verschärfung bestehe nun die Gefahr, dass sich mehr und längere Schlangen vor Geschäften in Fußgängerzonen oder Einkaufszentren bilden werden, die es eigentlich zu vermeiden gilt.
Mehr Luft für den Handel in Nordrhein-Westfalen hätten mehr Sonntagsöffnungen in der Adventszeit gebracht. Diese Möglichkeit wurde jedoch erst am Dienstag durch das Oberverwaltungsgericht NRW untersagt. „In den Innenstädten liegen die Frequenzen im November im Vergleich zum Vorjahresmonat teils bei nur noch rund 50 Prozent; im Oktober waren es mancherorts immerhin noch rund 80 Prozent. Zum Weihnachtsgeschäft ist damit zu rechnen, dass es in den Innenstädten wieder voller wird. Zusätzliche Sonntagsöffnungen hätten zu einer aus Infektionsschutzgründen relevanten Entzerrung der Frequenzen und damit zu deutlich geringeren Besucherströmen führen können.“, so Schulte.
Neben der Insolvenzgefahr für einzelne Unternehmen – die durch die abzusehenden Umsatzeinbußen im wichtigen Weihnachtsgeschäft steigt – sieht IHK NRW mittelfristig die Funktionsfähigkeit ganzer Einkaufsbereiche in Gefahr. „Im Zusammenspiel mit der Situation der arg gebeutelten Gastronomie sowie der Kultur- und Freizeitwirtschaft, die gemeinsam mit dem Handel die Attraktivität der Innenstädte und Stadtteilzentren ausmachen, droht ein gravierender Qualitätsverlust, der nicht wieder wett zu machen sein wird.“, befürchtet Schulte.
Wichtig ist, dass finanzielle Ausgleiche wie die November- und Dezemberhilfe schnell und unbürokratisch fließen und neue Konzepte für betroffenen Branchen geschaffen werden; beispielsweise mittels klarer Hygienevorgaben für Kultureinrichtungen, die perspektivisch Veranstaltungen in vertretbarem Rahmen ermöglichen.
IHK NRW ist der Zusammenschluss der 16 Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen. IHK NRW vertritt die Gesamtheit der IHKs in NRW gegenüber der Landesregierung, dem Landtag sowie den für die Kammerarbeit wichtigen Behörden und Organisationen.
IHK NRW
Foto: Krischersfotografie
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