Auch in diesem Jahr wird die Duisburger Stadtverwaltung einschließlich der städtischen Kindertageseinrichtungen in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr, vom 28. Dezember bis einschließlich 3. Januar, in weiten Bereichen geschlossen bleiben.
Einzelne Dienststellen sind von dieser Regelung ausgenommen, wie beispielsweise die Feuerwehr, das Gesundheitsamt sowie der städtische Sonderaußendienst des Bürger- und Ordnungsamtes. Diese Dienststellen sind an allen Tagen erreichbar.
Für die zentrale Beurkundung von Sterbefällen aus dem gesamten Stadtgebiet ist für Bestatter im Standesamt West am Körnerplatz 1 in Rheinhausen vom 28. Dezember bis 30. Dezember ein Notdienst eingerichtet.
Die Stadtbibliothek und die Volkshochschule im Stadtfenster sowie alle Bezirks- und Stadtteilbibliotheken und VHS Regionalgeschäftsstellen bleiben bis einschließlich 3. Januar geschlossen. Die Onleihe mit mehr als 50.000 E-Medien sowie weitere digitale Angebote sind natürlich während der gesamten Zeit über die Homepage www.stadtbibliothek-duisburg.de mit einem gültigen Bibliotheksausweis nutzbar.
Die gesamte Verwaltung ist ab dem 4. Januar wieder erreichbar.
Mit den Betriebsferien können durch den Abbau von Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub oder Freizeitausgleich sowie die Reduzierung von Energiekosten weitere Einsparungen zur Haushaltskonsolidierung erzielt werden. Durch die CO2-Reduzierung (Heizung, Strom, Pendelverkehr) ergeben sich positive Effekte für die Umwelt.
Stadt Duisburg
Foto: Petra Grünendahl
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