In NRW haben die Sommerferien begonnen und damit für viele Schüler auch die Zeit der Ferienjobs. Aber welche Regeln gelten für die Ferienarbeit? Die DGB-Jugend hat die wichtigsten Tipps zusammengestellt.
„Jeder Schüler sollte nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnen“, rät Andreas Jansen, Leiter der Jugendabteilung beim DGB NRW. „Dieser Arbeitsvertrag muss vorher abgeschlossen werden und ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und die Bezahlung regeln.“ Das Jugendarbeitsschutzgesetz gebe die Bedingungen für Ferienarbeit genau vor und schreibe auch die Arbeitszeiten fest: „Vom 13. bis einschließlich dem 14. Lebensjahr dürfen Kinder nur bis zu zwei, in der Landwirtschaft drei Stunden täglich, arbeiten und das auch nur mit Zustimmung der Eltern. Bei Jugendlichen zwischen 15 und 17 Jahren sieht es anders aus: Hier sind bis zu acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche erlaubt.“ Der Arbeitszeitraum müsse bei ihnen zwischen 6 und 20 Uhr liegen.
„Ausnahmen gelten für ältere Schüler ab 16 Jahren, die etwa in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten dürfen.“ Gefährliche und schwere körperliche Arbeiten seien für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren generell tabu, so Jansen weiter. „Erlaubt sind leichte Tätigkeiten, zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitung austragen oder Botengänge.“ Wer arbeite, müsse selbstverständlich auch Pausen machen. „Hier haben unter 18-Jährige bei viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit am Tag Anspruch auf mindestens 30 Minuten, bei mehr als sechs Stunden auf 60 Minuten Pause.“
Das Mindestlohngesetz gelte grundsätzlich auch für Ferienarbeit, fährt Jansen fort. „Aber leider haben aber nur Jugendliche ab 18 Jahren Anspruch auf den Mindestlohn, der seit letztem Oktober bei 12 Euro pro Stunde liegt.“ Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gelte das Mindestlohngesetz nicht. „Die diskriminierende Ausnahme für Minderjährige beim Mindestlohn muss endlich abgeschafft werden, denn auch Ferienjobs müssen fair bezahlt sein“, fordert Jansen deshalb. Anders als mit dem Mindestlohn verhalte es sich bei Tarifverträgen: „Wenn im jeweiligen Unternehmen ein durch Gewerkschaften ausgehandelter Tarifvertrag gilt, muss dieser auch bei Minderjährigen angewendet werden. Beim Unterschreiben des Arbeitsvertrages sollte man das ganz besonders im Blick haben“, betont Jansen.
Bei Problemen mit Ferienjobs seien die Gewerkschaften die richtigen Ansprechpartner. „Ich rate jedem jungen Menschen am besten schon vor Beginn eines Ferienjobs Mitglied in der Gewerkschaft zu werden. Schlechte Bezahlung und Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze sollte niemand tolerieren“, sagt Jansen.
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Region Niederrhein
Foto: Petra Grünendahl
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