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Ausbau der A 59: Rat lehnt Pläne der Autobahn GmbH des Bundes ab

Rat beschließt Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren

Dreispuriger Ausbau der A59: Die unterirdische Variante von der Bürgermeister-Pütz-Straße bis zum Autobahnkreuz Duisburg-Nord besteht aus einem etwa 1,7 Kilometer langen Tunnel. Das Modell zeigt, wie der Stadtraum von einer solchen Lösung profitieren kann. Foto: Stadt Duisburg.
Bei seiner heutigen Sondersitzung (28. September) hat sich der Rat der Stadt Duisburg erneut klar positioniert und den sechsstreifigen Ausbau der A 59 in der Entwurfsfassung der Autobahn GmbH des Bundes (AdB) mit großer Mehrheit abgelehnt. Der Rat beantragte zudem die Bildung eines eigenständigen Planfeststellungsabschnitts „Süd“, um seine Forderung nach Abtrennung und vorrangiger Behandlung des Verfahrens für die Berliner Brücke, deren kurze Restnutzungsdauer einen Ersatzneubau bis 2029 erforderlich macht, zu erneuern.

Oberbürgermeister Sören Link: „Ich habe während der Offenlage viele Gespräche mit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern geführt. Für mich als Oberbürgermeister, aber auch für den Rat und die Stadtverwaltung ergeht daraus der klare Auftrag, dass wir uns mit aller Kraft gegen das Vorgehen der Autobahngesellschaft wehren müssen. Es bleibt dabei: Die Planung der Autobahngesellschaft festigt für die nächsten Jahrzehnte die Beeinträchtigung der Lebensverhältnisse der dort lebenden Menschen und die Zweiteilung der Stadtteile Meiderich und Alt-Hamborn. Wir werden deshalb von unseren eindeutig formulierten Forderungen nicht abrücken. Die Tunnellösung würde über Generationen hinweg eine ganz enorme Verbesserung der Lebensverhältnisse garantieren. Dafür machen wir uns stark.“

Martin Linne, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Mobilität und Sport: „Eine Auseinandersetzung mit der AdB liegt der Stadt Duisburg grundsätzlich fern. Doch stammt die Vorzugsvariante der AdB aus der verkehrsplanerischen Mottenkiste der autogerechten Stadt der frühen 60er Jahre. Sie ist mit gravierenden Nachteilen gegenüber der von der Stadt Duisburg geforderten Variante verbunden und berührt neben den Belangen der von dem Vorhaben betroffenen Bürgerschaft auch die Rechte der Stadt selbst. Für die Ziele der Stadt Duisburg ist es daher von besonderem Interesse, dass der Rat der Stadt sich gemeinsam mit den Menschen in Duisburg gegen dieses Vorhaben wehrt und eine entsprechende Einwendung erhebt.“

Bereits in seiner Sitzung am 20. Juni 2022 hatte der Rat der Stadt Duisburg einen Forderungskatalog beschlossen, mit dem zehn Mindestanforderungen der Stadt an den sechsstreifigen Ausbau der A 59 zwischen dem AK Duisburg und der AS DU-Marxloh formuliert wurden. Neben einer Überdeckelung der in Troglage verlaufenden Trasse in Hamborn und der Errichtung des Ausbaus in Tunnellage in Meiderich forderte der Rat auch im vergangenen Jahr bereits die Splittung der Planfeststellung in mindestens zwei Abschnitte. Damit kann der unumstrittene Neubau der Berliner Brücke so rechtzeitig in Angriff genommen werden, ohne dass die zu erwartenden Auseinandersetzungen um die Trassierung der Autobahn den Baubeginn so stark verzögern, dass eine Teil- oder gar Vollsperrung der A 59 wegen Baufälligkeit der Berliner Brücke befürchtet werden muss.

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Die gewählte Vorzugsvariante der AdB entspricht dem Forderungskatalog der Stadt Duisburg nicht einmal ansatzweise. Die derzeitige Planung der AdB lässt die Erfordernisse der Raumordnung, des Städtebaus und der Belange der Bevölkerung außer Acht. Darüber hinaus sieht sie keine Splittung der Planfeststellung vor. Die hiermit verbundene massive Beeinträchtigung der Lebensverhältnisse der Menschen und der städtebaulichen Entwicklung hält die Stadt Duisburg für rechtswidrig.

Diese Auffassung wird die Stadt in einer schriftlichen Stellungnahme bis zum 4. Oktober beim für die Planfeststellung zuständigen Fernstraßen-Bundesamt in Bonn einreichen. Aufgrund des Umfangs von über 300 Seiten wird die finale Stellungnahme, die eines entsprechenden Ratsbeschlusses bedarf, erst kurz vor Fristablauf vollständig vorliegen. Aufgrund des hohen Zeitdrucks erhielt der Rat im Rahmen der Beschlussvorlage jedoch zuvor bereits Einblick in die wesentlichen Gesichtspunkte der städtischen Stellungnahme in zusammengefasster Form.
Stadt Duisburg
Foto: x

 

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