Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, wird die Grundsteuer ab 2025 anhand neuer gesetzlicher Regelungen des Bundes festgesetzt, die auch in NRW zur Anwendung kommen.
Zur Berechnung der individuellen Grundsteuer wird – wie bisher – auf Basis des vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrages, der sich aus einer Multiplikation von Grundsteuerwert (bislang Einheitswert) und Messzahl ergibt, der gemeindliche Hebesatz angewandt.
Aktuell liegen für rund 83 Prozent der Grundstücke in Duisburg die ab 2025 gültigen Messbeträge vor. Hiernach zeichnet sich der aktuell in den Medien beschriebene Trend ab, dass ab dem kommenden Jahr die Eigentümer von Geschäftsgrundstücken deutlich entlastet werden, während insbesondere die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern stärker belastet werden.
Hochgerechnet liegen die von den Finanzämtern bisher übermittelten Grundsteuermessbeträge um 16,2 Prozent unter den noch für 2024 für die gleichen Grundstücke gültigen Messbeträge. Dies ist weitestgehend auf eine erhebliche Verminderung der Messbeträge für Geschäftsgrundstücke zurückzuführen. Bliebe es dabei, läge ein aufkommensneutraler Hebesatz bei 1009 v.H. (bisher 845 v.H.). Im Ergebnis würden die Eigentümer von Geschäftsgrundstücken um rund 37 Prozent entlastet, während sich für die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern durchschnittlich Erhöhungen um circa 40 Prozent ergeben würden.
Stadtdirektor und Stadtkämmerer Martin Murrack erläutert: „Für eine gleichmäßigere Verteilung auf die Steuerzahler müssten die Messbeträge für Geschäftsgrundstücke verdoppelt werden, wie es beispielsweise Sachsen und Saarland auf Grundlage entsprechender Probeberechnungen sehr frühzeitig umgesetzt haben. Mit dieser Stellschraube könnte das Grundsteueraufkommen auch in Duisburg insgesamt bei unverändertem Hebesatz erhalten werden, wobei die Eigentümer von gewerblichen Grundstücken dennoch moderat entlastet würden.“ Einen entsprechenden Appell hat Oberbürgermeister Sören Link vergangene Woche an Ministerpräsident Hendrik Wüst gerichtet, mit dem Ansinnen, auch für NRW eine adäquate Lösung zu finden.
Ohne eine Anpassung der Messzahlen durch das Land, müsste – um eine Belastung für die Grundstücksgruppe der Ein- und Zweifamilienhäuser in Duisburg gänzlich zu vermeiden – der Hebesatz so weit abgesenkt werden, dass rund 40 Millionen Euro im Haushalt 2025 fehlen würden. Damit wäre ein gesetzeskonformer Haushalt in weite Ferne gerückt.
In der Sitzung am 19. Februar wird der Rat der Stadt Duisburg über die aktuelle Entwicklung informiert.
Stadt Duisburg
Foto: Nattanan Kanchanaprat / pixabay
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