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Neuer Mietspiegel für Duisburg tritt in Kraft

Mietwohungen. Foto: Sigmund / unsplash.
Für die Stadt Duisburg wird zum 1. Februar ein neuer Mietspiegel in Kraft treten, welcher als Richtschnur zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten in Duisburg dient. Die ermittelten Mietwerte bieten den Mietparteien eine Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung eine Miethöhe zu vereinbaren.

Die Mietspiegelkommission, bestehend aus Interessenvertretern der Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunternehmen Duisburg-Niederrhein, der Haus- und Grundeigentümervereine und der Mietervereine, hat erstmalig einen qualifizierten Mietspiegel erstellen lassen. Dieser wurde in der Sitzung der Kommission beschlossen. Bislang diente in Duisburg ein einfacher Mietspiegel mit weniger strengen Anforderungen als Basis für die Gestaltung der Mieten vor Ort.

Der qualifizierte Mietspiegel ist ein Instrument zur schrittweisen Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Durch die Anwendung wissenschaftlicher Grundsätze erhält der neue Mietspiegel zudem eine noch höhere Beweiskraft vor Gericht.

Mit dem ab Februar gültigen Mietspiegel wurde die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete möglichst anwenderfreundlich gestaltet. Daher steht nun erstmals auch ein Online-Mitspiegelrechner zur Verfügung, mit welchem sich die ortsübliche Vergleichsmiete mit adressenscharfer Lagezuordnung sehr einfach ermitteln lässt.

Durch den Methodenwechsel und weiteren Anpassungen, wie beispielsweise einer neuen Einteilung der Baualtersklassen, ist es jedoch nicht mehr ohne weiteres möglich, eine direkte Vergleichbarkeit zwischen den Werten bisheriger Mietspiegel und des neuen herzustellen.

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Die Mietspiegelbroschüre, der zugehörige Methodenbericht, der Online-Mietspiegelrechner sowie weitere Informationen und Ansprechpartner stehen ab dem 1. Februar auf der städtischen Internetseite unter www.duisburg.de zur Verfügung.

Hintergrund
Hintergrund für die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels sind das Mietspiegelreformgesetz und die neue Mietspiegelverordnung, die im Juli 2022 in Kraft getreten sind, und laut der für Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern ein einfacher oder qualifizierter Mietspiegel erstellt werden muss. Gemäß des Koalitionsvertrags der Bundesregierung sollen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels verpflichtet werden. Ein qualifizierter Mietspiegel wird – im Gegensatz zum einfachen Mietspiegel – nach wissenschaftlichen Grundsätzen im Zwei-Jahres-Rhythmus erarbeitet und in Duisburg von Interessenvertretern der Mieter und Vermieter anerkannt.
Stadt Duisburg (mit Informationen von der Gebag)
Foto: Sigmund / unsplash

 

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