Die zahlreichen Bemühungen der Ruhrgebietskommunen, ihre Haushalte auszugleichen, sind ausgeschöpft. Wenn die neue Bundesregierung keine tragfähige Lösung der Altenschuldenproblematik finde und bei der strukturellen Unterfinanzierung nicht gegensteuere, drohe eine erneute und massive Krise der Kommunalfinanzen, warnen die Verfasser des Kommunalfinanzberichts Ruhrgebiet 2024. Die Finanzanalyse im Auftrag des Regionalverbandes Ruhr (RVR) von Professor Dr. Martin Junkernheinrich und Gerhard Micosatt ist im RVR-Wirtschaftsausschuss vorgestellt worden.
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Der Weg zu schuldenfreien Haushalten aus eigener Kraft hat für die Finanzexperten Junkernheinrich und Micosatt drei entscheidende Makel: Die nach 2020/2021 notwendige Anschlussregelung für den Stärkungspakt Stadtfinanzen steht immer noch aus, so dass steigende Zinsen wieder zu einem erheblichen Problem werden. Außerdem werden die negativen Folgen der langjährigen Haushaltskonsolidierung wie zum Beispiel Investitionsverzicht und hohe Abgabenlast immer stärker spürbar. Eine neue Krisenlage und die anhaltend schwache Konjunktur in Deutschland können alle Anstrengungen der letzten Jahre in kurzer Zeit zunichtemachen.
Erforderlich sind grundsätzliche Anstrengungen, um das Gemeindefinanzsystem mit einer aufgabenangemessenen Finanzausstattung wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen und mit einem Entschuldungsprogramm endlich einen Neustart zu ermöglichen, so das Resümee im aktuellen Kommunalfinanzbericht. RVR-Regionaldirektor Garrelt Duin unterstützt daher die Forderungen der kommunalen Spitzenverbände, die Städte und Gemeinden stärker als bisher am Steueraufkommen zu beteiligen und die Altschuldenproblematik zu lösen. „Wenn diese beiden Maßnahmen beherzt umgesetzt werden, bekommen unsere Kommunen im Ruhrgebiet endlich wieder mehr Spielräume für die dringend erforderliche Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur, den Neu- und Ausbau von Schulen und Kindergärten, die Digitalisierung und die Wärmewende.“
Der Kommunalfinanzbericht Ruhr mit allen Tabellenanhängen steht unter http://www.kfb.rvr.ruhr zum Download.
Regionalverband Ruhr (RVR)
Der Regionalverband Ruhr (RVR) wurde am 5. Mai 1920 als Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk (SVR) gegründet und hat somit im Jahr 2020 sein 100-jähriges Bestehen gefeiert. Sein erster Verbandsdirektor Robert Schmidt (1869-1934) gilt als der Vater der Regionalplanung. Er legte bereits 1912 einen Generalsiedlungsplan für das Ruhrgebiet vor, der später Grundlage für die überörtliche Planung von regionalen Grünzügen, Verbandsstraßen wie dem Ruhrschnellweg und den Revierparks werden sollte. Seit April 2024 ist Garrelt Duin als Regionaldirektor des Verbandes Nachfolger von Karola Geiß-Netthöfel, die die Geschicke des Verbandes von 2011 bis 2024 leitete.
Die gesetzliche Zuständigkeit des Verbandes für die Landesplanung fürs Ruhrgebiet wurde 1975 eingeschränkt, als Staatliche Regionalplanung jedoch 2009 zurück übertragen. Damit endete die drei Jahrzehnte dauernde planerische Dreiteilung des Ruhrgebiets (auf die Regierungsbezirke Düsseldorf, Münster und Arnsberg). Verbunden mit Änderungen des Gesetzes über den Verband änderte sich auch sein Name: 1979 wurde der SVR in Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) umbenannt, seit 2004 heißt der Verband Regionalverband Ruhr (RVR). Das Jubiläumsjahr 2020 war gleichzeitig das Jahr, in dem zum ersten Mal das Ruhrparlament von den Bürgern der Metropole Ruhr direkt gewählt wurde.
Rund 480 Mitarbeiter des Regionalverbandes Ruhr (RVR) planen und entwickeln die Region, managen Infrastrukturprojekten wie Route Industriekultur und Emscher Landschaftspark, das regionale Radwegenetz sowie Wald- und Grünflächen.
Regionalverband Ruhr (RVR)
Foto: Letti-S / pixabay
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