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Vollsperrung des Karl-Lehr-Brückenzugs: Schulkinder können Schienenersatzverkehr nutzen

Die Vollsperrung des Karl-Lehr-Brückenzuges in Duisburg-Ruhrort von Montag, 25. September, bis voraussichtlich Dienstag, 31. Oktober, stellt Schulkinder, Eltern und Schulen vor Herausforderungen.

Für die Zeit der Sperrung ist es Schülern aber möglich, den Schienenersatzverkehr der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) zu nutzen:

Busse auf dem Betriebshof Unkelstein in Duisburg. Foto: Daniel Tomczak / DVV.

  • Alle Schulkinder, deren Schulweg über den Karl-Lehr-Brückenzug führt und dafür bisher kein Bus- oder Bahnticket nutzten, können ab sofort das Deutschlandticket für Schüler bei der DVG im Kundencenter kaufen und nachträglich beim Amt für Schulische Bildung erstatten lassen.
  • Alle Schulkinder, die bisher keinen Anspruch auf ein ermäßigtes Schülerticket hatten und deren Schulweg über die Karl-Lehr-Brücke führt, können sich ab sofort das Deutschlandticket für Schüler bei der DVG im Kundencenter kaufen und nachträglich beim Amt für schulische Bildung erstatten lassen. Das ist bei allen Schülern der Fall, bei denen der Fußweg von der eigenen Haustüre bis zum Schultor bei der Primarstufe unter zwei Kilometern, bei der Sekundarstufe I unter 3,5 Kilometern und der Sekundarstufe II unter fünf Kilometern beträgt.
  • Für alle Schulkinder, die aktuell ein ermäßigtes Schülerticket zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs haben und deren Schulweg über die Karl-Lehr-Brücke führt, können sich nachträglich beim Amt für Schulische Bildung den Eigenanteil erstatten lassen.

„Die Sperrung der Karl-Lehr-Brücke wird auch für zahlreiche Duisburger Schüler und ihre Familien eine Herausforderung. Sie müssen nicht nur längere Fahrten zur Schule und nach Hause in Kauf nehmen. Für viele der Familien wird erstmals auch der Kauf einer Fahrtkarte notwendig. Um die Situation etwas zu entspannen, haben wir mit der DVG einen Weg gefunden, allen Kindern und Familien, deren Schulweg über die Karl-Lehr-Brücke führt, vorübergehend ein kostenloses Deutschlandticket anbieten zu können“, betont Bildungsdezernentin Astrid Neese.

Die Anträge zur Erstattung werden in den jeweiligen Schulsekretariaten ausgelegt und können durch die Eltern oder Erziehungsberechtigten oder volljährigen Schüler vollständig ausgefüllt per E-Mail an schuelerfahrkosten@stadt-duisburg.de oder postalisch an das Amt für Schulische Bildung, Ruhrorter Str. 187, 47119 Duisburg, gesandt werden. Der Anspruch auf die Erstattung erlischt mit Aufhebung der Sperrung des Brückenzugs, voraussichtlich Ende Dezember.

Hintergrund

Die Brücke über den vor Jahrzehnten zugeschütteten Kaiserhafen (siehe Markierung) wird abgerissen. An dieser Stelle wird ein Damm aufgeschüttet, auf dem die neue Straße entsteht, die die Vinckekanalbrücke mit der Hafenkanalbrücke verbindet. Foto: Petra Grünendahl.
Für die Schulwoche vom 25. bis 29. September 2023 sowie die beiden Wochen nach den Herbstferien vom 16. bis 31. Oktober 2023 werden unvermeidbare Verspätungen entstehen, die den Schulalltag begleiten werden. Dies gilt für die Nutzung des regulären öffentlichen Nahverkehrs genauso wie für die Schulbuslinien („Schülerspezialverkehr“).

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Ab November 2023 soll der Brückenzug wieder für den öffentlichen Nahverkehr und die Sicherheitsbehörden freigegeben werden. Hier konnte die Stadt Duisburg in Zusammenarbeit mit der DVG und dem Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement sicherstellen, dass die Schulbusse der betroffenen Förderschulen genauso wie die Fahrzeuge der DVG die Brücke wieder befahren dürfen.

Für alle anderen Verkehrsteilnehmer – ob mit Auto, zu Fuß oder mit dem Fahrrad – bleibt die Sperrung des Brückenzuges bis zum Ende des Jahres bestehen.
Stadt Duisburg
Foto: Daniel Tomczak / DVV (1), Petra Grünendahl (1)

 

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